Um öffentliche Auftraggeber sowie die Wirtschaft in der aktuellen Situation zu unterstützen, erleichtert das Niedersächsische Wirtschaftsministerium die Vergabe öffentlicher Aufträge. Damit werden insbesondere die Kommunen und die kommunalen Unternehmen, aber auch alle weiteren niedersächsischen Vergabestellen, bei der Bewältigung der Kriegsfolgen unterstützt.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: "Der Krieg führt zu erheblichen Unsicherheiten, die sich auch auf die niedersächsischen Vergabestellen auswirken. In Anbetracht dieser außergewöhnlichen Umstände nutzen wir die vergaberechtlichen Spielräume umfänglich aus und unterstützen damit gerade unsere Kommunen sowie kommunale Unternehmen. In dieser unberechenbaren Lage ist in den Verwaltungen Herausragendes zu leisten. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dies zu unterstützen."
Nach der vergaberechtlichen Ausführungsbestimmung dürfen Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen, die
1. der Aufnahme, Unterbringung, Gewährleistung der Sicherheit, Beratung, Versorgung und Betreuung von Schutzsuchenden,
2. dem Katastrophenschutz, dem Zivilschutz oder der Gefahrenabwehr,
3. der Verbesserung der IT- und Cyber-Sicherheit und/oder
4. der Ausübung einer Sektorentätigkeit
dienen und deren Vergabeverfahren vor dem 1. August 2022 beginnen, unterhalb der so genannten EU-Schwellenwerte (215.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen beziehungsweise 431.000 Euro im Sektorenbereich) im vereinfachten Vergabeverfahren der "Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb" vergeben werden. Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Pressemitteilung vom 17. März 2022