Thüringer Kabinett beschließt Novellierung des E-Government-Gesetzes

April 2024

Das Thüringer Kabinett hat am 16. April 2024 die Novellierung des Thüringer E-Government-Gesetzes beschlossen, um insbesondere den Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste weiter voranzubringen und die durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung zu fördern.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Übergangszeitraum bis Ende 2029 verlängert. In dieser Zeit kann die jeweilige Behörde flexible, elektronische Schriftformsetzungen zulassen. Bislang bestehen im Thüringer Landesrecht verschiedene Regelungen, die eine Schriftform erfordern. Durch die Anordnung der Schriftform ergeben sich allerdings technische und organisatorische Erfordernisse, die einen vollständigen elektronischen Datenaustausch erschweren. Unter Anwendung der sogenannten Experimentierklausel kann die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer als Schriftformersatz über das Servicekonto erfolgen. "Es ist wichtig und aktuell notwendig, dass wir vereinfachte Formen der elektronischen Schriftformsetzung zulassen, damit die digitalen Verwaltungsleistungen auch genutzt werden können. Ohne die Verlängerung der Übergangsregelung würde alles bisher Erreichte wieder ins Stocken geraten. Das müssen wir unbedingt vermeiden", sagt CIO und Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.

Der Gesetzentwurf soll auch die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung verbessern. Immer mehr Kommunen schließen sich zur Bewältigung der IT-Aufgaben zusammen. Die Neuregelung erlaubt es Landkreisen nun spezifische Aufgaben und Funktionen im Bereich des E-Governments, der IT-Infrastrukturen und der Verwaltungsdigitalisierung zu übernehmen und diese anschließend dauerhaft wahrnehmen zu können. In Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreiche Kooperationen gebildet. Exemplarisch sind neben der Errichtung eines kommunalen IT-Servicezentrums im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit Integration einiger Kommunen des Landkreises auch die Förderung eines kommunalen Rechenzentrums im Landkreis Greiz anzuführen.

"Für die Kommunen ist es einfacher und effizienter, vorhandene Strukturen zu nutzen oder auf die Expertise anderer Gemeinden oder Städte zurückzugreifen, die bereits über notwendige Erfahrungen verfügen. Die Maßnahmen der Novellierung erlauben eine schnelle, aufwandsarme und kostensparende Aufgabenerledigung. Auf diese Weise leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Staat", so der CIO Dr. Schubert.

Quelle/Weitere Informationen: Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung vom 16. April 2024