Thüringer Kabinett beschließt Gebühr für Reichsbürger

April 2019

Am 2. April 2019 beschloss das Thüringer Kabinett die Änderung der Verwaltungskostenordnung u. a. mit dem Ziel, eine sogenannte "Reichsbürgergebühr" einzuführen. "Mit dieser Verordnung haben die Meldeämter die erforderliche rechtliche Handhabe, für die Verwahrung von gültigen amtlichen Ausweisdokumenten von Reichsbürgern eine Tagesgebühr von fünf Euro zu verlangen. Ich sehe nicht ein, dass Reichsbürger für diesen Unsinn nichts bezahlen sollen", betonte Innenminister Georg Maier. "Ich bin überzeugt, dass die Gebühr die Reichsbürger zukünftig davon abhält, die öffentliche Verwaltung für unnötige Dienstleistungen zu missbrauchen", so Maier.

Dem Entwurf zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums und der Thüringer Meldeverordnung ging eine umfangreiche Rechtsförmlichkeitsprüfung voraus. Im Zuge der Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung wird unter Punkt 13 (Verwahrung von Sachen) ein neuer Tatbestand eingeführt, der es den Meldeämtern ermöglicht, für die Verwahrung von gültigen Dokumenten eine Tagesgebühr von fünf Euro zu verlangen. Im Geschäftsbereich des Ministeriums gab und gibt es zuweilen Fälle, in denen Personen, zum Beispiel sogenannte Reichsbürger, Selbstverwalter, Germaniten oder ähnliche, eigene amtliche Dokumente an Behörden abgeben und zur Verwahrung übergeben. Die Gebühr soll fällig werden, sofern eine Person ein eigenes amtliches Dokument abgibt oder einsendet, beziehungsweise abgeben oder einsenden lässt und die Gültigkeitsdauer des Dokuments noch nicht abgelaufen ist.

"Ich werde die Gebühr notfalls auch vollstrecken lassen. Die Feinde unsere Demokratie sollen zu spüren bekommen, dass sich unser Staat das nicht mehr gefallen lässt", erklärt Maier abschließend. Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Pressemitteilung vom 2. April 2019