Der Streit um den Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung zwischen Minderheitskoalition und größter Oppositionspartei ist geklärt worden. Demnach können in den Regionalplänen nach wie vor Windvorranggebiete mit Abständen von weniger als 1.000 Metern festgelegt werden. Nur wenn diese Pläne gerichtlich für nichtig erklärt werden, soll demnach nach Angaben der CDU der 1.000-Meter-Abstand von Windrädern zu Wohngebäuden bindend sein. Die Verständigung zwischen rot-rot-grüner Regierungskoalition und CDU zur künftigen Windkraftnutzung in Thüringen teilten die Landtagsfraktionen von Linke, SPD und CDU nach Sitzungen der Energie-Fachpolitiker und der Fraktionsvorsitzenden am 8. Juli 2022 mit.
Kern der jetzt erzielten Einigung ist, dass dem für Landesplanung zuständigen Thüringer Infrastrukturministerium die Verantwortung dafür übertragen wird, den geltenden Mindestabstand bei Bedarf zu ändern. Das könnte beispielsweise erforderlich werden, wenn mit den in Thüringen geltenden Regelungen die Vorgaben des Bundes für den Ausbau der Windenergie nicht erreicht werden. In diesem Fall soll das Ministerium den vorgeschriebenen Abstand neu festlegen, ohne dass die Thüringer Bauordnung dafür erneut in einem parlamentarischen Verfahren geändert und Mehrheiten dafür gesucht werden müssen. Allerdings muss das Ministerium in diesem Fall zwingend den Infrastrukturausschuss des Landtages einbeziehen.
Quelle/Weitere Informationen: mdr Thüringen, Nachricht vom 8. Juli 2022