Vergabe- und Bauvertragsrecht
Brennpunkt Vergaberecht: Das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
- Termin
- 11.09.2025
- Ort | Bundesland
- Erfurt | Thüringen
- VA-Typ | Nr.
- Präsenzveranstaltung | TH250801
Nach dem zum 1. Januar 2024 das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) geändert wurde (GVBl. 2023, S. 331), hat das Thüringer Wirtschaftsministerium am 27. März 2025 die Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) angepasst. Die Vorschrift regelt die Umsetzung des Thüringer Vergabegesetzes im Hinblick auf konkrete Wertgrenzen und Verfahrensdetails unterhalb der Schwellenwerte. Seit 28. März 2025 gelten für Auftraggeber im Sinne des § 2 ThürVgG folgende Wertgrenzen:
Vergabe von Bauleistungen
Vergabe von Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen
Die Neuregelung sieht zudem bei Vergabeverfahren bis zu einem geschätzten Auftragswert in Höhe von 50.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie 150.000 Euro bei Bauleistungen erleichterte Dokumentationspflichten vor. Bei Lieferleistungen bis 50.000 Euro dürfen auch Angebote aus Online-Portalen, Katalogen oder Preisvergleichsdiensten als Grundlage für einen vereinfachten Preisvergleich herangezogen werden. Für den Beleg der Eignung gilt der Vorrang der Eigenerklärung. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen sollen nach vorläufiger Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebots nur noch von Unternehmen nachgefordert werden, deren Angebote in die engere Wahl kommen. Bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe und Verhandlungsvergabe sind, sofern kein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, regelmäßig auch kleine und mittlere Unternehmen und Neugründungen in angemessenem Umfang zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Quellen/Weitere Informationen: Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) vom 27. März 2025
Einführungsrundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 27. März 2025
November 2023: Mit einer Änderung im Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) hat der Landtag nunmehr folgende Ziele umgesetzt: Die Auftragswerte, ab deren Erreichen das ThürVgG angewandt werden muss, wurden angehoben (bei Bauaufträgen um 15.000 € auf insgesamt 75.000 € und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen um 10.000 € auf insgesamt 30.000 €), die sozialen und ökologischen Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wurden gebündelt und verschlankt und die Anwendung des vergabespezifischen Mindestlohns wurde vereinfacht. Er wird künftig 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Die beschlossenen Änderungen zielen weiterhin u. a. darauf ab, die öffentliche Auftragsvergabe wirksamer an Tariftreue und gute Beschäftigungsbedingungen zu binden. Die nach der bisherigen Regelung vom Bestbieter vorzulegenden Nachweise müssen nicht wie bisher über die Abgabe von Formblättern, sondern durch eine einfachere Eigenauskunft der Bieter erbracht werden. Erstmals wurden Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Freihändige Vergaben gesetzlich festgeschrieben. Sie sind als Untergrenzen zu verstehen, von denen das Wirtschaftsministerium als Verordnungsgeber nur nach oben abweichen könnte. Es wird zudem erleichtert, Angebote digital per E-Mail abzugeben. Alle Auftraggeber werden außerdem - nach Ablauf eines Übergangszeitraums von ca. 2 Jahren – verpflichtet, eine digitale Veröffentlichung des Auftrags auf der zentralen Landesvergabeplattform oder auf dem Bekanntmachungsservice des Bundes zu gewährleisten.
Alle Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf finden Sie hier.
Quelle/Weitere Informationen: Thüringer Landtag, Gesetzesinformationsdienst, Stand: November 2023
Juni 2023: Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft des Thüringer Landtags diskutiert derzeit Gesetzentwürfe zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes. Den Entwürfen der Fraktion der CDU (LT-Drucksache 7/7451) und der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (LT-Drucksache 7/8029) zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes ging eine Evaluationsgutachten zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) im Auftrag des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft voraus. Das Plenum des Thüringer Landtags hat die beiden Gesetzentwürfe am 1. Juni 2023 erstmals beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Interessierte können bis zum 21. August 2023 die Gesetzentwürfe auf der Internetseite des Thüringer Landtags einsehen und kommentieren.
Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden in der Beteiligtentransparenzdokumentation dort ebenfalls eingesehen werden.
Die Diskussion ist noch bis zum 21. August 2023 aktiv.
Quelle/Weitere Informationen: Diskussionsforum des Thüringer Landtags