In der dritten Tarifverhandlungsrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben Arbeitgeber und Gewerkschaften am 25. Oktober 2020 eine Einigung in den diesjährigen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erzielt.
3,2 % Lohnsteigerung in zwei Schritten innerhalb von 28 Monaten
Zum 1. April 2021 werden die Tabellenentgelte für alle Beschäftigten um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, erhöht und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und gilt rückwirkend vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden ab dem 1. April 2021 25 Euro und ab dem 1. April 2022 weitere 25 Euro pro Monat mehr erhalten. Die Studienentgelte steigen am 1. April 2021 sogar um 50 Euro und ab 1. April 2022 um weitere 25 Euro pro Monat.
Zusätzliche Verbesserungen im Krankenhaus- und Pflegebereich
Die Beschäftigten in den Krankenhäusern und den Pflege- und Betreuungseinrichtungen profitieren darüber hinaus, orientiert an der Belastung, von bis zu drei Zulagen: So haben die Arbeitgeber die Einführung einer Pflegezulage vereinbart. Diese beträgt ab dem 1. März 2021 70 Euro, ein Jahr später wird sie auf 120 Euro angehoben. Die monatliche Intensivzulage wird in den kommunalen Krankenhäusern ab dem 1. März 2021 von 46,02 Euro auf 100 Euro mehr als verdoppelt. Der Bund zahlt bereits eine Intensivzulage in Höhe von 150 Euro. Zugleich wird die Zulage für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht leisten, ab dem 1. März 2021 von 105 Euro monatlich auf 155 Euro monatlich erhöht.
Einmalige Corona-Sonderzahlung
Darüber hinaus erhalten alle Beschäftigten sowie die Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung. Sie soll für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bei 600 Euro, für die Entgeltgruppen 9a bis 12 bei 400 Euro und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 bei 300 Euro liegen. Auszubildende des Bundes erhalten eine Prämie in Höhe von 200 Euro.
Verlängerung von Tarifregelungen
Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden nach § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – sowie die Regelungen zur Altersteilzeit gemäß dem Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Kosten für den Bund
Die Ergebnisse der Lohnrunde 2020 finden unmittelbar Anwendung auf die rund 126 Tsd. Tarifbeschäftigten des Bundes und die über 2 Mio. Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Tarifabschluss wirkungsgleich auf Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter und Soldatinnen/Soldaten sowie die Versorgungsempfängerinnen/Versorgungempfänger des Bund übertragen. Für den Bund entstehen insgesamt dauerhafte jährliche Kosten in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 25. Oktober 2020