Studie: Mehrheit der deutschen Städte und Gemeinden stellt sich den Herausforderungen der Klimakrise

September 2024

Am 1. Juli 2024 ist das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft getreten. Für die Bundesländer bildet es den Rechtsrahmen, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen, und dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen Klimaanpassungskonzepte aufstellen.

Eine erste bundesweite, repräsentative Umfrage im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) zeigt nun, dass eine Mehrheit der befragten Kommunen bei dem Thema aktiv ist. Maßnahmen zur Klimaanpassung wurden bereits von über 40 Prozent der Kommunen umgesetzt. Weitere knapp 40 Prozent gaben an, entsprechende Maßnahmen zu planen.

In der vom Umweltbundesamt beauftragten Studie werden die Unterschiede beim Anpassungsfortschritt in den Kommunen deutlich: 12 Prozent der Kommunen geben an, bereits ein Klimaanpassungskonzept zu besitzen, 41 Prozent haben konkrete Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt. Über 30 Prozent der Kommunen wählen klimaangepasste Pflanzen aus, legen Bebauungsgrenzen fest, renaturieren Gewässer, legen offene Wasserflächen an und informieren die Bevölkerung über Gefahren und vorsorgenden Schutzmaßnahmen.

Kreisfreie Städte sind die Vorreiter bei der Klimaanpassung und umfassender aufgestellt als kleinere Kommunen oder Landkreise. In mehr als der Hälfte der kreisfreien Städte gibt es bereits Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager. Bei Städten und Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist dies nur bei vier Prozent der Fall. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 12 Prozent. Fehlende personelle (80 Prozent) und finanzielle Ressourcen (73 Prozent) sind die bedeutendsten Hemmnisse bei der Planung oder Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. 

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Bei der Klimaanpassung geht es um den Schutz der Gesundheit, Risikovorsorge und unseren Wohlstand. Neben der gesetzlichen Grundlage brauchen wir auch ausreichend finanzielle Mittel. Für eine dauerhafte Finanzierung spreche ich mich für eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung aus. Das würde eine Verfassungsänderung bedeuten, damit der Bund gemeinsam mit den Ländern mehr Geld in Städte und Gemeinden investieren kann."

Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: "Die Anpassung an die Klimakrise ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Wir brauchen daher eine solche im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe, um die personelle und finanzielle Ausstattung der Kommunen für die Klimaanpassung zu sichern."

Die Studie "Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023" ist die erste repräsentative, bundesweite Umfrage zum kommunalen Klimaanpassungsfortschritt. Sie wurde im Herbst 2023 im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) von Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE), SOKO Institut für Sozialforschung und Kommunikation und UP Transfer GmbH an der Universität Potsdam durchgeführt. Insgesamt 4.691 Landkreise, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände wurden elektronisch und postalisch zur Teilnahme an der Befragung eingeladen. 1.062 Kommunen aus allen Bundesländern haben sich an der Erhebung beteiligt. Der Rücklauf liegt damit bei über 22 Prozent. Überdurchschnittlich häufig haben kreisfreie Städte und Landkreise den Fragebogen beantwortet (ca. 65 bzw. 45 Prozent). Den geringsten Rücklauf gab es mit etwas über 16 Prozent bei den Gemeindeverbänden. Kleine und mittlere Kommunen machen einen Großteil der Stichprobe aus.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltbundesamt vom 13. September 2024

Veranstaltungsempfehlungen

Umweltrecht und Klimaschutz | Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung

Klimaanpassungskonzepte von der Gesamtstadt bis zum Quartier, vom Projekt zum Objekt

Termin
28.08.2025
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB250722