Mit dem Start der vierten Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz werden die Verwaltungsverfahren in den Zulassungsbehörden auf die vollelektronische Abwicklung umgestellt. Grundlage ist die am 1. September 2023 in Kraft getretene Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Für die Umsetzung sind die Länder zuständig. Einsparungen beim Verwaltungsaufwand werden in Form von reduzierten Gebühren an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen weitergegeben.
Die neuen digitalen Zulassungsverfahren ermöglichen das An-, Um- und Abmelden von Fahrzeugen in Echtzeit. Bei einer Zulassung ist es möglich, das Fahrzeug sofort in Betrieb zu nehmen. Voraussetzung ist, dass die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind, ein Ausdruck des digitalen Zulassungsbescheides mitgeführt wird und der vorläufige Zulassungsnachweis im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt ist. Damit darf das Fahrzeug in Deutschland zehn Tage ohne Plaketten und amtliche Dokumente am Straßenverkehr teilnehmen. Die Zulassungsbehörde sendet die erforderlichen Unterlagen im Anschluss an das digitale Verfahren postalisch zu.
Zudem können erstmals auch juristische Personen die digitale Zulassung nutzen, zum einen über die jeweiligen Portale der Zulassungsbehörden und zum anderen über die sogenannte Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Großkundenschnittstelle ermöglicht es, den beim KBA registrierten Großkunden im Massenverfahren Anträge vollelektronisch für sich und auch für Dritte abzuwickeln. Eine Antragstellung ist also künftig auch über das Autohaus, Versicherer oder andere Vermittler möglich. Die Anträge werden dann über das KBA an das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde weitergeleitet und automatisiert bearbeitet.
In der Startphase wird das noch nicht für alle Zulassungsbehörden angeboten. Die Kapazitäten sollen jedoch kontinuierlich erweitert werden mit dem Ziel, dass bundesweit alle Zulassungsbehörden den Großkunden und deren Auftraggebern über diesen Weg und vollautomatisiert zur Verfügung stehen. Dafür engagiert sich das BMDV zusammen mit Kommunen, Ländern und Wirtschaftsverbänden.
Das BMDV arbeitet außerdem daran, die verbliebenen Medienbrüche zu beseitigen, indem zum Beispiel die papiergebundenen Fahrzeugdokumente digitalisiert werden.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Pressemitteilung vom 1. September 2023