Mit dem Stichtag 25. Oktober 2023 wurde für EU-weite Bekanntmachungen die Verwendung von standardisierten Bekanntmachungsdokumenten, sogenannte eForms, verpflichtend. Damit werden oberschwellige Bekanntmachungen von öffentlichen Auftraggebern nur noch im Format eForms-DE über den Datenservice Öffentlicher Einkauf an die europäische Ausschreibungsplattform Tenders Electronic Daily (TED) übermittelt.
Die Einführung von eForms läutet einen Paradigmenwechsel der Verwaltungsdigitalisierung ein: als standardisierte digitale Standardformulare lösen eForms die bisherigen PDF-basierten Formulare zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen ab. Die relevanten Datenfelder im Standard eForms-DE sind vor Veröffentlichung der Bekanntmachung verpflichtend durch die Vergabestellen anzugeben.
Der Datenservice Öffentlicher Einkauf ist die zentrale Serviceplattform in Deutschland, in dem veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen zu Vergabeverfahren von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt werden. Mit der Integration des Standards eForms-DE im Datenservice Öffentlicher Einkauf wurde die Vergabeverordnung in Deutschland umgesetzt. Bekanntmachungsdokumente im neuen Standard können seit dem Stichtag empfangen, validiert, veröffentlicht und an TED weitergeleitet werden. Über den zentralen Bekanntmachungsservice (BKMS) werden die Daten schließlich publiziert und können von Bietern gefunden und abgerufen werden. Bieter bzw. Unternehmen müssen somit für öffentliche Ausschreibungen nicht mehr eine Vielzahl von Vergabeplattformen durchsuchen, sondern erhalten sämtliche relevante Ausschreibungen über einen vereinfachten Zugang.
Quelle und weitere Informationen: https://www.bescha.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/Wissenswertes/2023/10-23_eForms/eForms.html
August 2023: Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare ("eForms") für EU Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen (BGBl. 2023 I Nr. 222) ist am 24. August 2023 in Kraft getreten.
Ab 25. Oktober 2023 erfolgt die Erstellung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge damit nicht mehr in abgeschlossenen Formularen, sondern aus einer Kombination verschiedener Datenfelder in elektronischen Formularen, den "eForms". Aus der Vergabesoftware wird dann anstelle der bisherigen PDF-Datei eine (maschinenlesbare) XML-Datei generiert, die vom Vergabesystem bis zu TED und zum Datenservice Öffentlicher Einkauf medienbruchfrei übermittelt und validiert werden kann.
Mit der eForms-Verordnung werden zugleich europarechtlich erforderliche Anpassungen vorgenommen, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beizulegen. In diesem Zuge erfolgt auch die Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und der entsprechenden bisherigen Regelungen zur Auftragswertberechnung bei (gleichartigen) Planungsleistungen. Unter Berücksichtigung, dass das zugrundeliegende Vertragsverletzungsverfahren noch nicht beendet ist, stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen klarstellende Erläuterungen zur Verfügung.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Informationen zum Gesetzgebungsverfahren, Stand: 22. August 2023
Juni 2023: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare ("eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen (BR-Drs. 203/23) zugestimmt. Die Verordnung trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Neben der Einführung neuer elektronischer Standardformulare ("eForms") für EU-Bekanntmachungen ab dem 25. Oktober 2023 sieht die Verordnung die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV zur Zusammenrechnung der Auftragswerte bei Planungsleistungen vor. In einem Entschließungsantrag (BR-Drs. 203/23, Beschluss) hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswertes im Falle von Bau- und Planungsleistungen für die Ermittlung des einschlägigen EU-Schwellenwertes in der Praxis zur Verfügung zu stellen.
Quelle/Weitere Informationen: Bundestag DIP ID: 297837
April 2023: Das Bundeskabinett hat am 22. März 2023 die eforms-Verordnung beschlossen. Durch die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare ("eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen (BT Drs. 20/6118) sollen die nationalen Vergaberechtsregelungen (Vergabeverordnung, VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) angepasst werden. Die Verordnung richtet sich nach der Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission vom 23. September 2019 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge.
Mit der Umsetzung sollen die Datenerhebung und das Monitoring bei der Bekanntmachung für öffentliche Aufträge vereinfacht werden. Dafür sollen elektronische Standardformulare (eForms) neu angelegt werden, anstelle von abgeschlossenen Formularen sollen nun unterschiedlich zu kombinierende Datenfelder verwendet werden, heißt es in der Verordnung. Zudem soll ein integriertes Datenregister im Bekanntmachungsservice es interessierten Unternehmen erlauben, einfach und individuell nach europaweiten öffentlichen Ausschreibungen zu suchen.
Außerdem sollen mit der Verordnung weitere europarechtlich erforderliche Anpassungen des nationalen Vergaberechts vorgenommen und zwei Vorwürfe aus dem Vertragsverletzungsverfahren INFR(2018)2272 der EU-Kommission Verordnung ausgeräumt werden.
In seiner Stellungnahme zur Verordnung kommt der Nationale Normenkontrollrat zu dem Schluss, dass die Darstellung der Regelungsfolgen nachvollziehbar und methodengerecht sei und erhebt keine Einwände. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 4. April 2023
Februar 2023: Ab dem 25. Oktober 2023 müssen Bekanntmachungen oberhalb der EU-Schwellenwerte im Format neuer elektronischer Standardformulare, der sog. eForms, erstellt werden. Der Referentenentwurf dient der Umsetzung der eForms-Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780in nationales Recht. Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV vor. Die Regelung betrifft die Zusammenrechnung der Auftragswerte bei Planungsleistungen und wird von der Europäischen Kommission für europarechtswidrig gehalten (vgl. Vertragsverletzungsverfahren INFR(2018)2272). Das forum vergabe stellt den Referentenentwurf online zur Verfügung unter:https://forum-vergabe.de/wp-content/uploads/2023/02/20230216-Referentenentwurf-eFormVO.pdf
Quelle/Weitere Informationen: forum vergabe, 20. Februar 2023