Vereinfachen, beschleunigen, entlasten, verbessern: Die Ziele für eine BauGB-Novelle sind schnell formuliert. Bislang scheiterte es daran, dass punktuelle Erleichterungen für das Bauen immer wieder von zusätzlichen, in das BauGB eingebrachten öffentlichen Belangen und damit verbundenen Regelungsinhalten konterkariert wurden. Wir haben einen Ausweg aus diesem Dilemma gesucht.
Die Lösung ist einfach und anspruchsvoll zugleich: Soweit wie möglich und sachlich sinnvoll, sollte eine rechtlich bindende Prüfung und Abwägung öffentlicher Belange vorauslaufend auf einer Stadtteil- oder Quartiersebene erfolgen. Damit wäre der Grundstein für eine sachliche und verfahrensmäßige Entlastung der einzelnen Investitionsvorhaben gelegt. Diesen und weitere konzeptionelle Grundgedanken verbinden wir in unserem Eckpunktepapier mit konkreten Regelungsvorschlägen.
Zur Diskussion stellen werden wir unsere Überlegungen im Rahmen einer Veranstaltung am 18. März 2025 in Berlin. Wir verbinden damit die Erwartung, einen Impuls für die neue Legislaturperiode setzen zu können. Machen Sie mit!