Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 28. Mai 2020 das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NRW – SpielbG NRW) beschlossen und damit den Weg für die Privatisierung der landeseigenen Spielbanken-Gesellschaft freigemacht (Landtag NRW, Beschlussprotokoll vom 28. Mai 2020). Mit dem Gesetz wird die Genehmigung zum Betrieb einer Spielbank künftig im Rahmen eines Konzessionsverfahrens erfolgen. Es soll nur eine Konzession erteilt werden, die die Erlaubnis zum Betrieb von bis zu sechs Spielbanken beinhaltet. Aktuell gibt es in NRW vier Spielbanken. Durch den wettbewerbsfreien Betrieb soll das Risiko vermindert werden, "dass exzessiv um Gäste geworben wird und dadurch Personen zum Glücksspiel verleitet werden, die zuvor hierzu keinen Entschluss gefasst hatten", so die Landesregierung. Das Gesetz wurde am 2. Juni 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW., Ausgabe 2020 Nr. 19, S. 357-380) veröffentlicht und ist am 3. Juni 2020 in Kraft getreten. Gleichzeitig trat das Spielbankgesetz NRW vom 13. November 2012 (GV. NRW. S. 524), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 803) geändert worden ist, außer Kraft. Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW., Ausgabe 2020 Nr. 19, S. 357-380)