Die vom Bund für die Länder bereitgestellten Mittel für den Sozialwohnungsbau sind im vergangenen Jahr größtenteils zu diesem Zweck ausgegeben worden. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2019 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (BT Drs. 19/19960) vorgelegt hat. Von den insgesamt mehr als 1,6 Milliarden Euro bereitgestellten Mitteln seien neun Prozent für "investive Zwecke außerhalb der Wohnraumförderung" eingesetzt worden, heißt es darin unter Verweis auf entsprechende Erklärungen der Länder. Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gaben das Geld teilweise anderweitig aus – was sie dem Grundgesetz zufolge dürfen.
Bei der sozialen Wohnraumförderung geht es um Neubau, das Schaffen von Wohneigentum, die Förderung von Modernisierungen sowie von Studentenwohnungen. Die Länder haben dafür 2019 wie in den Jahren zuvor Kompensationsmittel vom Bund erhalten, nachdem dieser sich aus dem Bereich zurückgezogen hatte.
2019 seien insgesamt etwa 59.700 Wohnungen gefördert worden, heißt es weiter. Dies entspreche einem Plus von zwei Prozent zum Vorjahr. Der geförderte Mietwohnungsneubau nahm den Angaben zufolge leicht ab, um fünf Prozent. Rückläufig war dieser Bereich vor allem in Berlin (-47,3 Prozent) und in Hessen (-44,4 Prozent) sowie in Sachsen-Anhalt, wo gar kein Sozialwohnungsneubau gefördert wurde. Mehr Neubauförderung gab es hingegen vor allem in Mecklenburg-Vorpommern (+ 319,1 Prozent), in Bremen (+247,9 Prozent) und in Thüringen (+102,7 Prozent). Im Saarland entstanden 89 geförderte Wohneinheiten nach keiner solchen Wohneinheit im Vorjahr.
Insgesamt gab es den Angaben zufolge zum Stichtag 31. Dezember 2018 etwa 1,18 Millionen gebundene Sozialmietwohnungen, das sind 3,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Bundesregierung sieht darin ein Abbremsen der Entwicklung: In den Jahren zuvor seien die durchschnittlichen Verluste deutlich höher gewesen. Der Rückgang erkläre sich zum Teil dadurch, dass die Wohnungen aus der Bindung fallen und wieder auf den freien Markt kommen. Quelle: hib Nr. 640/2020 vom 18. Juni 2020