Die Landesregierung von Hessen will Fußgängerzonen und Menschenansammlungen noch besser vor Amok- und Terrorattacken mit Fahrzeugen schützen. Innenminister Peter Beuth hat dafür ein Sonderförderprogramm gestartet, das bauliche Maßnahmen in Kommunen unterstützt, die ihre Innenstädte besser vor solchen Attacken schützen wollen. Beuth erinnerte dabei an die schreckliche Tat im nordhessischen Volkmarsen, wo ein Autofahrer am 24. Februar 2020 absichtlich seinen Pkw in den Rosenmontagsumzug lenkte und zahlreiche Kinder, Jugendliche und Erwachsene teils schwer verletzte. Das neugeschaffene Sonderförderprogramm des Innenministeriums umfasst insgesamt 500.000 Euro aus Landesmitteln, die in den Jahren 2021 und 2022 für Zufahrtssperren im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Sonderförderprogramm sollen gezielt kommunale Schutzmaßnahmen vor Fahrzeugangriffen gefördert werden. Dazu zählen die Neuerrichtung, die Erweiterung oder auch die Erneuerung von bereits bestehenden Schutzelementen zur Sicherung von Innenstädten oder öffentlichen Plätzen. Förderfähig sind mobile und fest eingebaute Sperren, aber auch städtebauliche Schutzlösungen als dauerhafte Absicherungsmaßnahmen für öffentliche Räume.
Die hessische Polizei steht den Kommunen mit Expertise beratend zur Seite. Im Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) wurde eigens für die Beratung von hessischen Kommunen eine Architektin eingestellt, eine weitere Architekten-Stelle wurde im Polizeipräsidium Frankfurt besetzt. Die Bauexperten stehen den Kommunen bei städtebaulichen Maßnahmen von Anfang an zur Seite, damit frühzeitig auch Sicherheitsaspekte in die Planungen miteinbezogen werden können.
Die im Rahmen des "Sonderförderprogramms Zufahrtssperren gegen Fahrzeugattacken im öffentlichen Raum" seitens des Landes zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel werden über das Landesprogramm "Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" verwaltet. Der Förderaufruf für die Jahre 2021 und 2022 umfasst die Förderung von insgesamt bis zu fünf Projekten mit jeweils bis zu 100.000 Euro. Anträge können durch hessische Städte und Gemeinden sowie durch Kommunenverbünde gestellt werden.
Der Förderaufruf ist abrufbar auf der Website des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE). Das Formular für die Interessenbekundung kann ebenfalls beim HKE angefordert werden. Quelle/Weitere Informationen: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Pressemitteilung vom 18. Februar 2021