SGB IX-/SGB XII-Änderungsgesetz vom Kabinett verabschiedet

April 2019

Mit dem SGB IX-/SGB XII-Änderungsgesetz ("Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften", Regierungsentwurf vom 31.03.2019) sollen redaktionelle Fehler und Unklarheiten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beseitigt werden.

Dies betrifft vor allem Regelungen im Eingliederungshilferecht (SGB IX) sowie in der Sozialhilfe (SGB XII), die durch das BTHG eingeführt oder geändert worden sind und am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Durch diese redaktionellen Korrekturen und Klarstellungen sollen mehr Rechtssicherheit für den am 1. Januar 2020 anstehenden Systemwechsel in der Eingliederungshilfe geschaffen werden. Länder und Kommunen sollen das Bundesteilhabegesetz (BTHG) reibungslos umsetzen können.

Ein Großteil der Änderungen beruhe auf den bisherigen Erkenntnissen der Länder und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Vorbereitung der Umsetzung der Reform, teilte das BMAS mit. Grundsätzliche inhaltliche Einigungen aus dem BTHG-Gesetzgebungsprozess würden mit dem Gesetz hingegen nicht rückgängig gemacht. Die Regelungen des BTHG sollen zunächst wissenschaftlich auf ihre Wirkungen hin untersucht und erprobt werden. Das BMAS will die Untersuchungsergebnisse auswerten und dann gegebenenfalls weiteren Änderungsbedarf prüfen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 17. April 2019