Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen in Deutschland künftig schneller abgewickelt werden. Dazu hat das Bundeskabinett am 28. September 2022 einen Beschluss gefasst. Durch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften ergeben sich Änderungen im Raumordnungsgesetz (ROG) und im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
In der Raumordnung soll die Planung modernisiert und flexibilisiert werden. Die Planungs- und Investitionssicherheit soll erhöht und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Zudem soll ein verbindlicher Zeitrahmen für das Raumordnungsverfahren eingeführt werden.
Um die Windenergie schneller ausbauen zu können, sollen Genehmigungsverfahren erleichtert werden. Dies soll nur Gebiete betreffen, die für den Ausbau von Windenergie geeignet sind und in denen nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Dort wird auf Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie artenschutzrechtliche Prüfungen verzichtet. Diese Regelung ist erst anzuwenden, wenn die europarechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen wurden. Das ist derzeit in Vorbereitung.
Weitere Informationen: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28. September 2022