Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt (BR Drs. 536/24)beschlossen.
Der Entwurf geht auf eine Initiative des Freistaates Bayern zurück und sieht Änderungen im Asylgesetz vor. Die Neuregelungen sehen vor, dass grundsätzlich jedem Ausländer während eines laufenden Asylverfahrens nach drei Monaten die Aufnahme einer Arbeit erlaubt werden kann, unabhängig von der Art der Unterbringung. Bisher gilt dies nur für Asylbewerber, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Ausländern, die verpflichtet sind, in einer solchen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann derzeit frühestens nach sechs Monaten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet werden.
Ressourcen von Ländern und Kommunen ausgeschöpft
Deutschland sei aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten an seiner Belastungsgrenze angelangt, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die finanziellen Ressourcen von Ländern und Kommunen seien nahezu vollständig ausgeschöpft. Gleichzeitig trügen Migrantinnen und Migranten als Menschen und als Fach- und Arbeitskräfte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes bei. Um einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben anderen Maßnahmen notwendig, arbeitsfähigen Asylbewerbern möglichst frühzeitig den Zugang zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu ermöglichen.
Der Wunsch zu arbeiten
Neben dem Wunsch von Asylbewerberinnen und -bewerbern, schnell am Arbeitsleben teilhaben zu dürfen, erwarte auch die Migrationsgesellschaft, dass diejenigen arbeiten, die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen und Solidarität erfahren.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 20. Dezember 2024