Schleswig-Holstein: Landesplanungsgesetz soll schlanker und digitaler werden

Mai 2024

Der Landtag von Schleswig-Holstein hat am 24. Mai 2024 dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes zugestimmt. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack begrüßte die Entscheidung: "Planungsbeschleunigung ist das Gebot der Stunde. Wir haben das Landesplanungsgesetz daher verschlankt und an das im letzten Herbst geänderte Raumordnungsgesetz des Bundes angepasst. Die zunehmende Digitalisierung unserer Welt bietet auch für Öffentlichkeitsbeteiligungen der Landesplanung Vorteile, die es zu nutzen gilt. Mittels Internet kommen die Pläne und Verfahren samt Kartenmaterial zu den Bürgerinnen und Bürgern ins Wohnzimmer und ermöglichen eine niedrigschwellige Beteiligung."

Öffentlichkeitsbeteiligungen der Landesplanung werden künftig weitgehend auf Onlineverfahren beschränkt. Auf die Auslegung von Planunterlagen in Papierform bei Kreisen und kreisfreien Städten wird zukünftig verzichtet. Die Erfahrung der letzten Jahre zeige, dass dieses Angebot so gut wie nicht mehr genutzt wurde. Damit würden Papier und Druckkosten ebenso gespart wie zeitaufwändige Ausschreibungsverfahren für die Druckleistungen und fehleranfällige Bekanntmachungen. Bei der Landesplanung soll es aber weiterhin analoge Einsichtsmöglichkeiten und einen barrierefreien Zugang zu den Planunterlagen geben.

Eine weitere wesentliche Änderung, die mit der Änderung des Bundesrechts einhergeht, ist die Umstellung von Zielabweichungsverfahren von einer Kann- zu einer Soll-Vorschrift. Sind die Voraussetzungen erfüllt, soll einem Antrag auf Zielabweichung von Raumordnungsplänen nunmehr stattgegeben werden. Außerdem wird der Kreis der Antragsberechtigten für eine Zielabweichung auf Private erweitert. Aufgrund der erwarteten erhöhten Anzahl von Zielabweichungsverfahren wird hier analog zur Raumverträglichkeitsprüfung eine Kostenpflicht eingeführt.

Abgesehen von diesen Änderungen des allgemeinen Raumordnungsrechts enthält der Gesetzentwurf eine weitere wichtige Neuregelung zur Windenergieplanung.

Sütterlin-Waack: "Wir haben im Koalitionsvertrag verschiedene Ziele festgelegt, mit denen wir unser Land voranbringen wollen. Dazu gehört unbedingt der Klimaschutz, gestützt auf einen Ausbau der erneuerbaren Energien. Zusätzlich hat uns der Bundesgesetzgeber mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz einen weiteren Ausbau der Windenergie vorgegeben, der eine Überarbeitung der Regionalpläne zum Thema Wind erforderlich macht. Und die Anforderungen an unsere Planungen steigen."

Mit der sogenannten "Gemeindeöffnungsklausel" wurde vom Bund eine Regelung getroffen, die bewirkt, dass Gemeinden zusätzlich Windenergiegebiete mit Hilfe von Zielabweichungsverfahren durch Bauleitplanung ausweisen können. Nach Auffassung der Landesregierung wäre damit ein geordneter – und nicht zuletzt aufgrund umfangreicher Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bevölkerung geeinter und akzeptierter – Windausbau über landesplanerische Steuerung in Schleswig-Holstein gefährdet.

Denn solchen Zielabweichungsverfahren sollte immer dann stattgegeben werden, wenn der Raumordnungsplan an der geplanten Stelle kein Gebiet für Nutzungen festlege, die mit der Windenergie an Land unvereinbar sind. "Wir wollen mit dem nun beschlossenen Gesetz sicherstellen, dass der Windausbau in enger Abstimmung mit unseren landesplanerischen Zielen erfolgt", so die Ministerin.

Das neue Landesplanungsgesetz (LaplaG) legt abweichend vom Bundesrecht weitere Voraussetzungen fest:  
Um über eine Zielabweichung eigene gemeindliche Windenergiegebiete außerhalb der jetzt bestehenden Wind-Vorranggebiete auszuweisen, müssen die Gemeinden die Ziele und Grundsätze beachten, die im neuen Landesentwicklungsplan Windenergie festgelegt werden. Gemeindliche Planungen sollen dadurch mit den Regionalplänen Windenergie in Einklang gebracht werden. Auch eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden und eine Beteiligung der öffentlichen Stellen wird notwendig.

Sütterlin-Waack ergänzte: "Insgesamt ist das Gesetz ein guter Kompromiss zwischen dem dringend notwendigen, zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und der ebenso notwendigen raumordnerischen Steuerung. Denn nur so wird sich der erreichte Windfrieden im Land erhalten lassen."

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 24. Mai 2024

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