Schleswig-Holstein: Dem Entwurf der EWKG-Novelle hat das Kabinett zugestimmt

Juli 2024

Das Kabinett hat am 18. Juni 2024 dem Entwurf der Novelle des Gesetzes über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (EWKG) zugestimmt. Mit der Novelle soll das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Klimaneutralität 2040 gesetzlich festgeschrieben werden. Gleiches gilt für das Ziel von mindestens 45 Terawattstunden (TWh) Stromerzeugung an Land durch Erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030. Die Landesregierung reagiert mit der Gesetzesänderung zudem auf veränderte Rahmenbedingungen im Bund. Durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) wurden weitreichende Gesetzesanpassungen notwendig. Erstmals findet das Thema Klimaanpassung Eingang in das Gesetz.

Wichtige Neuregelungen der EWKG-Novelle:

  • Klimaziel: Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Klimaneutralität 2040 wird im neuen EWKG gesetzlich festgeschrieben; 
  • Ausbauziel für Erneuerbare Energien: Das Ziel von mindestens 45 Terawattstunden (TWh) Stromerzeugung aus Erneuerbare Energien an Land bis zum Jahr 2030 wird ebenfalls im EWKG gesetzlich festgeschrieben. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 waren es 20,6 TWh; im Jahr 2012 nur 10,4 TWh.
  • PV-Standards: Beim Neubau von Wohngebäuden und bei Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen besteht zukünftig eine PV-Verpflichtung;
  • Transparente und faire Fernwärmeversorgung: Wärmenetzbetreiber werden mit dem neuen EWKG verpflichtet, jede Preisänderung in ein Meldeportal einzugeben. Darüber hinaus müssen Fernwärmeunternehmen, die aufgrund überdurchschnittlich hoher Betriebskosten und ineffizient betriebener Netze hohe Preise nehmen, einen Sanierungsfahrplan für ihr Wärmenetz vorlegen.
  • Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG): 15 Prozent der Wärmeversorgung bestehender Gebäude müssen weiterhin aus Erneuerbaren Energien stammen, bis die weitergehenden Verpflichtungen des GEG greifen.
  • Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG):

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein, Pressemitteilung 18. Juni 2024