Sachsens Kommunen werden auch in diesem Jahr mit erheblichen Mitteln durch die Städtebauförderung unterstützt. Für Fördermittel in Höhe von 158 Millionen Euro hat das sächsische Kabinett am 16. Februar 2021 den Weg freigemacht und die Zustimmung zu zwei entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund erteilt.
Städtebauförderung 2021
Allein 152 Millionen Euro stellen Bund und Freistaat Sachsen zu gleichen Teilen über die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2021 bereit. "Mit Hilfe der Förderung können die Gemeinden vielfältige Maßnahmen umsetzen und dadurch das Lebensumfeld deutlich verbessern", sagte Staatsminister Thomas Schmidt. So könnten Gebäude saniert, städtische Plätze neu gestaltet, Grün- und Freiflächen ausgebaut, aber auch Familienzentren, Kindertagesstätten oder Freizeittreffs für Jugendliche geschaffen werden.
Wie bereits im Jahr 2020 werden die Finanzhilfen auf die drei Programme "Lebendige Zentren"(54 Millionen Euro), "Sozialer Zusammenhalt" (39 Millionen Euro) sowie "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (59 Millionen Euro) verteilt. Der Fördersatz liegt bei zwei Dritteln.
Investitionspakt Sportstätten 2021
Über die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionspakt Sportstätten 2021 erhält Sachsen vom Bund fünf Millionen Euro. Eine weitere Million wird als Kofinanzierung durch das Land bereitgestellt. Unterstützt werden können damit Investitionen in Sportstätten, vorrangig innerhalb städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Der erforderliche Eigenanteil an den Investitionen beträgt zehn Prozent.
Insgesamt stehen damit auf Grundlage der beiden Verwaltungsvereinbarungen Fördermittel in Höhe von 158 Millionen Euro bereit, mit denen Investitionen in Höhe von 234 Millionen Euro ausgelöst werden können. Der Landesanteil ist im Haushaltsentwurf der Staatsregierung eingeplant, er muss vom Landtag noch beschlossen werden.
Für beide Programme können die Gemeinden bereits Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank stellen. DerAufruf für die Städtebauförderung wurde bereits am 15. Oktober 2020 veröffentlicht. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 1. März 2021.
Für den Investitionspakt Sportstätten wurden die Konditionen am 28. Januar 2021 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht, Anträge können noch bis zum 12. März 2021 eingereicht werden.
Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Pressemitteilung vom 16. Februar 2021