Die Sächsische Staatsregierung hat am 17. Januar im Kabinett beschlossen, den vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) erarbeiteten Entwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen zur Anhörung von Verwaltung, Verbänden und Interessenvertretungen freizugeben.
Das Gleichstellungsgesetz soll das aus dem Jahr 1994 stammende Sächsische Frauenförderungsgesetz ablösen. Über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Ebenen und Bereichen des öffentlichen Dienstes hinaus möchte der Freistaat Sachsen Chancengerechtigkeit für alle Bediensteten mit Familien- und Pflegeaufgaben herstellen. Durch flexible Arbeitsbedingungen soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Die Gleichstellungsarbeit in den Dienststellen soll zudem durch starke Gleichstellungsbeauftragte und aussagekräftige Gleichstellungspläne professionalisiert werden.
Das Gleichstellungsgesetz soll für den gesamten öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen gelten, also grundsätzlich auch in den kommunalen Verwaltungen. Nicht nur der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen, sondern auch ihrer geringen Teilhabe an Gremien, wie beispielsweise Beiräten, Kommissionen, Verwaltungsräten oder Jurys, soll mit verschiedenen Instrumenten des Gesetzes begegnet werden. Daneben enthält das Gesetz konkretisierte Regelungen zur Gestaltung flexibler Arbeitsbedingungen, die nicht am Geschlecht anknüpfen, sondern allein daran, dass die Person neben dem Beruf Familien- oder Pflegeaufgaben übernimmt. Hiermit soll die Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Berufstätigkeit für alle Bediensteten erleichtert und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen als Arbeitsplatz gesteigert werden.
Die bisherigen Frauenbeauftragten in den Dienststellen werden von Gleichstellungsbeauftragten abgelöst. Entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrags werden sie durch konkretisierte und erweiterte Beteiligungsrechte, verbindliche Freistellungsregelungen und nicht zuletzt ein eigenes Klagerecht gestärkt. Zu professioneller Gleichstellungsarbeit gehört auch stetiges und aussagekräftiges Monitoring. Die bisherigen Frauenförderpläne werden durch Gleichstellungspläne ersetzt, in denen die Dienststellen regelmäßig ihre Bedienstetenstruktur analysieren und sich Ziele zur Herstellung von Chancengerechtigkeit für alle Bediensteten setzen sollen.
Die bis Mitte Februar 2023 laufende Verbändeanhörung wird bis zum Ende des ersten Quartals ausgewertet. Die zweite Kabinettsbefassung und Einbringung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung in den Landtag sollen vor der Sommerpause 2023 erfolgen. Abhängig von der Behandlung des Entwurfs im Sächsischen Landtag könnte das Sächsische Gleichstellungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Pressemitteilung vom 17. Januar 2023