Sächsischer Landtag verabschiedet Kommunalrechtsnovelle

Februar 2022

Der Sächsische Landtag hat am 9. Februar 2022 die von der Staatsregierung eingebrachte Kommunalrechtsnovelle mit Änderungen beschlossen. Hierdurch sollen sächsische Kommunen gestärkt und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger erweitert sowie eine bessere Grundlage für die Arbeit ehrenamtlicher Politikerinnen und Politiker geschaffen werden.




Einige wichtige Punkte aus der Novelle:

  • Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr Einfluss bei kommunalpolitischen Entscheidungen durch geringere Hürden für Bürgerbegehren (Absenkung der benötigten Zahl an Unterstützerunterschriften/Quoren).
  • Bei freiwilligen Eingemeindungen ist ein Bürgerentscheid künftig obligatorisch.
  • Mehr obligatorische Einwohnerversammlungen sollen zu mehr Beteiligung und Mitsprecherecht der Bürgerinnen und Bürger bei konkreten Projekten führen.
  • Künftig können alle und nicht nur größere Gemeinden einen hauptamtlichen Bürgermeister haben. Zudem erhalten ehrenamtliche Bürgermeister nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Ehrensold als besondere Anerkennung.
  • Fraktionen in den ehrenamtlich arbeitenden Stadt- und Gemeinderäten haben künftig einen Anspruch auf eine angemessene Mindestausstattung.
  • Fraktionen können bereits ab zwei Abgeordneten gebildet werden, sofern diese mindesten fünf Prozent des Gemeinderates umfassen.

Bei der Sitzverteilung für Gemeinderats- und Kreistagswahlen wird das bisherige Verfahren nach d’Hondt durch das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë ersetzt.

Auf Wunsch vieler Gemeinden: Sitzungen wegen Corona auch per Video möglich

  • Die Debatten zu öffentlichen Punkten in Gemeinde- und Kreisratssitzungen können für die Öffentlichkeit im Internet übertragen werden. Auch müssen die Beratungsunterlagen zu öffentlichen Punkten der Tagesordnungen zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Sitzungen der Gemeinderäte und Kreistage können in Ausnahmefällen als Videokonferenz durchgeführt werden. Als Ausnahmefälle gelten außergewöhnliche Notsituationen wie Naturkatastrophen oder epidemische Lagen wie die aktuelle Coronapandemie.

Kommunalminister Wöller ist froh, dass die Novelle nun verabschiedet werden konnte und viele Belange der Beteiligten in die konkrete Ausgestaltung eingeflossen sind. An der Ausgestaltung der Kommunalrechtsnovelle wurden unter anderen die kommunalen Landesverbände, der Kommunale Versorgungsverband Sachsen, die kommunalpolitischen Bildungsträger, der Verband kommunaler Unternehmen e. V., der Sächsische Rechnungshof und der Sächsische Datenschutzbeauftragte beteiligt.

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Mit dieser Novelle wollen wir die kommunale Selbstverwaltung stärken. Denn in der Regel weiß man – das kann man nicht oft genug betonen – vor Ort am besten, was für eine Kommune wichtig und richtig ist.«

Die Novellierung des Kommunalrechts ist ein zentraler Punkt im Koalitionsvertrag für Sachsen von 2019 bis 2024. Das Gesetz wird voraussichtlich am 20. Februar 2022 in Kraft treten – und damit auch rechtzeitig vor den vielen Kommunalwahlen in Sachsen, die am 12. Juni 2022 mit den Landratswahlen ihren Höhepunkt finden. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Pressemitteilung vom 9. Februar 2022