Der Sächsische Landtag hat am 3. Februar 2021 die Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes verabschiedet. Damit wird es den sächsischen Kommunen künftig wieder möglich sein, umfassende Baumschutzsatzungen zu erlassen. Zugleich greift die Genehmigungsfiktion für Fällanträge erst nach sechs und nicht wie bisher nach drei Wochen. Das Gesetz wird zum 1. März 2021 in Kraft treten.
Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: "Ich freue mich, dass der Landtag diesen ersten Schritt bei der Modernisierung unseres Naturschutzrechts gegangen ist. Die heute beschlossene Novelle dient dem wirksamen Schutz von Bäumen und anderen Gehölzen. Sie sind Bestandteil von Lebensräumen und bieten wiederum Lebensraum für Tiere und andere Lebewesen. Darüber hinaus lindern Bäume die Überhitzung gerade in Städten und sind deshalb besonders bedeutsam für das Stadtklima. Schließlich leiden die Menschen in Städten infolge des Klimawandels zunehmend unter zu hohen Temperaturen. Und nicht zuletzt geben wir den Kommunen damit ein Stück Selbstverwaltung und Gestaltungsfreiheit zurück.“
Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vereinbart, den Kommunen den Erlass von umfassenden Baumschutzsatzungen zu ermöglichen, damit diese die Interessen des Natur- und Klimaschutzes mit jenen der Grundstückseigentümer in ein besseres Verhältnis bringen können. Dieser Aspekt und der spätere Eintritt der Genehmigungsfiktion für Fällanträge erforderten eine Änderung des Gesetzes. Auch künftig werden für Fällanträge keine Gebühren erhoben. Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Pressemitteilung vom 3. Februar 2021