Die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte hat das Behindertengleichstellungsrecht in Bund und Ländern unter die Lupe genommen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung ausgesprochen.
Beim Sächsischen Inklusionsgesetz sehen die Experten Licht und Schatten. Positiv schneiden u.a. die Zielstellung »Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention«, die Förderung der Teilhabe und die ressortübergreifende Anbindung des Landesinklusionsbeauftragten bei der Staatskanzlei ab.
Nachholbedarf wird insbesondere bei der fehlenden Fachstelle für Barrierefreiheit festgestellt. Außerdem wird kritisiert, dass die Regelungen zur Leichten Sprache zu unverbindlich seien. Und: Im Ergebnis des Vergleichs ist Sachsen das einzige Bundesland, welches die kommunale Ebene nicht in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsrechts einbezieht. Dies wird vom Landesinklusionsbeauftragten besonders kritisch gesehen, da es zur Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention einen verbindlichen Rahmen brauche, der gleichermaßen für die Landesebene und die Kommunalebene gelte.
Quelle/Weitere Informationen: Medienservice Sachsen.de, Meldung 19. Juli 2023