Finanzminister Hartmut Vorjohann und der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Bert Wendsche haben sich auf die Veröffentlichung aufkommensneutraler Hebesätze für jede Gemeinde verständigt. Damit soll der Sorge zahlreicher Bürger begegnet werden, dass die Grundsteuerreform zu einer Erhöhung des Gesamtaufkommens der Grundsteuer führen wird.
Für jede Gemeinde sollen Hebesätze veröffentlicht werden, die für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform erforderlich wären. Diese Veröffentlichung soll Transparenz schaffen und zeigen, inwiefern der künftige Hebesatz einer Gemeinde tatsächlich durch die Grundsteuerreform beeinflusst ist. Die individuelle Steuerzahlung für die einzelnen Grundstücke werde sich aber aufgrund der Verwendung aktueller Werte verändern. Das Recht der Gemeinden, den Hebesatz eigenverantwortlich festzulegen, werde damit auch weiterhin nicht angetastet. Der Aufbau der entsprechenden Datensammlung soll sukzessive bis Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.
Finanzminister Hartmut Vorjohann: "Aufgrund der Neubewertung aller Grundstücke wird es zwangsläufig zu Veränderungen im Einzelfall kommen – manche werden mehr, andere dafür weniger zahlen müssen. Allein mit der Reform lässt sich aber eine Erhöhung des gesamten Grundsteueraufkommens einer Gemeinde nicht begründen. Deswegen machen wir einen aufkommensneutralen Hebesatz für jede Kommune in Sachsen transparent. Ich rechne derzeit damit, dass die entsprechenden Daten im Laufe des kommenden Frühjahrs vorliegen, also rechtzeitig vor der Festlegung der neuen Hebesätze durch die Kommunen."
Oberbürgermeister Bert Wendsche begrüßt, dass es mit der transparenten Übersicht bereits ab kommendem Frühjahr für die Bürger ein erster Hinweis zur voraussichtlichen Höhe ihrer künftigen Grundsteuer geben werde. Jedoch erst nach der Entscheidung der Stadt- und Gemeinderäte über die Höhe der Hebesätze Ende des nächsten Jahres würden aber alle Unschärfen ausgeräumt sein. Dann würden die Bürger Sicherheit über die Höhe der Grundsteuer im Jahr 2025 haben. "Ich bin davon überzeugt, dass sich die gewählten Stadt- und Gemeinderäte – die oft selbst Steuerzahler sind – ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind und unter Berücksichtigung des bisherigen Grundsteueraufkommens und der Haushaltslage ihrer Stadt und Gemeinde eine sachgerechte Entscheidung treffen werden", betonte Wendsche.
Quelle/Weitere Informationen: Gemeinsame Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vom 18. Oktober 2023