Der Freistaat Sachsen stellt den Städten und Gemeinden auch in diesem Jahr Fördermittel für den Rückbau nicht mehr benötigter, leerstehender Wohnhäuser zur Verfügung. Im Landesprogramm "Rückbau Wohngebäude" des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung stehen dafür 2023 insgesamt drei Millionen Euro bereit. Konkret gefördert werden Rückbaukosten bis zu einer Höhe von 50 Euro je Quadratmeter beseitigter Wohnfläche. Städte und Gemeinden können Mittel für Rückbauvorhaben ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank beantragen.
"Viele unserer sächsischen Kommunen haben leider einen hohen Leerstand von Wohngebäuden. Oftmals beeinträchtigen die ungenutzten Häuser das Ortsbild, da sie nicht mehr gepflegt und instandgehalten werden. Die damit einhergehenden Gefahren, Vandalismus und Graffiti-Schmierereien kennt jeder und will keiner. Deshalb bin ich froh, dass wir den Städten und Gemeinden mit unserem Förderprogramm bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände helfen können", betonte Staatsminister Thomas Schmidt. "Durch Rückbau unansehnlicher Häuser kann es gelingen, das Wohnumfeld attraktiver und grüner zu gestalten. Die Förderung soll vor allem Gemeinden im ländlichen Raum zu Gute kommen, da dort der Leerstand besonders hoch ist", so der Minister weiter.
Die Rückbau-Förderung erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Pressemitteilung vom 9. Februar 2023