Am 29. November 2022 wurden die mit Nitrat belasteten Gebiete (so genannte „rote Gebiete“) durch eine novellierte Sächsische Düngerechtsverordnung neu ausgewiesen. Zur Reduzierung der Grundwasserbelastung mit Nitrat gelten in den roten Gebieten besondere düngerechtliche Einschränkungen für die Landwirtschaft. Die Änderung tritt am 30. November 2022 in Kraft.
Im Vergleich zur bisherigen Gebietsausweisung vom Dezember 2020 vergrößerten sich die roten Gebiete in Sachsen auf insgesamt 185.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche (bisher 130.600 Hektar). Sie umfassen 157.842 Hektar Ackerland, 24.512 Hektar Grünland und 2.690 Hektar sonstige landwirtschaftlich genutzte Flächen (z.B. Obst/Dauerkulturen, Rebflächen, Teich/Schilf).
Phosphatgebiete werden in Sachsen auch weiterhin nicht ausgewiesen. Hier bleibt es bei der landesweiten Anwendung der erweiterten Abstandsregelung an Gewässern.
Die aktuelle Kulisse ist ab 30. November 2022 im Invekos-Online GIS im Internet abrufbar. Die neugefasste Verordnung ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 32/2022 (SächsGVBl. S. 582) veröffentlicht.
Hintergrund:
Mit der Neuausweisung setzt Sachsen die im August 2022 novellierte Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) des Bundes um. Die Novellierung der AVV GeA war notwendig geworden, da die EU-Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland die bisherige Methodik zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete als nicht mit EU-Recht vereinbar angesehen hat. Um eine Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens und drohende Strafzahlungen abzuwenden, waren das Ausweisungsverfahren bundesweit zu vereinheitlichen und die belasteten Gebiete neu auszuweisen.
Bei der Neuausweisung in Sachsen verkleinerte sich zwar gegenüber der vorherigen Ausweisung die Fläche der mit Nitrat belasteten Teile von Grundwasserkörpern (Immissionskulisse) um etwa 14 Prozent. Ursachen dafür sind vor allem eine deutlich höhere Messstellendichte (964 für die Ausweisung genutzte Messstellen in 2022 gegenüber 496 Messstellen in 2020) und die Verwendung aktuellerer Grundwassermesswerte.
Die Verkleinerung der Immissionskulisse wurde jedoch überkompensiert durch die methodischen Änderungen in der AVV GeA. Denn neben dem Wegfall der Emissionsmodellierung, die bei der Ausweisung 2020 noch die Nitratgebiete um jene Flächen reduziert hatte, bei denen eine nur geringe Nitrataustragsgefährdung vorliegt (etwa 50.000 Hektar), wurden bei der neuen Gebietsausweisung alle Feldblöcke einbezogen, die mit mindestens 20 Prozent (statt bisher 50 Prozent) Anteil in der Immissionskulisse liegen. Darüber hinaus wurden auch Trinkwasserschutzgebieten mit mindestens einer belasteten Messstelle vollständig ausgewiesen.
Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Pressemitteilung vom 29. November 2022