Das sächsische Kabinett hat am 24. September 2019 die seit 2007 bestehende Förderrichtlinie "Demografie" angepasst und erweitert. Sie tritt rückwirkend zum 1. September in Kraft.
"Mit der neuen Richtlinie erhöht sich die Förderung für die Projektträger. Gleichzeitig wird der Aufwand für die Antragsteller und die Prüf- und Bewilligungsstellen reduziert. Damit können Vereine und Kommunen schneller und unkomplizierter unterstützt werden. Das Programm wirkt insbesondere in ländlichen Regionen. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des demografischen Wandels, zum Miteinander der Generationen sowie der Vernetzung von Bürgern, Vereinen und Wirtschaft", betonte der Chef der Staatskanzlei und Staatsminister Oliver Schenk.
Mit der neuen Richtlinie wird der Fördersatz generell auf 90 Prozent erhöht. Bisher lag der Regelfördersatz bei 70 Prozent, konnte jedoch auf Antrag auf bis zu 90 Prozent angehoben werden. Hierfür waren Einzelprüfungen erforderlich, die nun entfallen.
Zudem können ab sofort Sach- und Personalkosten der Projekte künftig unabhängig vom Projekttyp gefördert werden, sofern sie klar dem Projekt zuzuordnen sind. Der Eigenmittelanteil kann nun über Arbeits- und Sachleistungen bzw. zweckgebundene Spenden oder Mittel aus Sponsoring erbracht werden.
Darüber hinaus müssen Antragsteller künftig keine drei Kostenangebote potenzieller Auftragnehmer mehr einreichen, wenn im Projekt eine Fremdvergabe vorgesehen ist. Auch diese Neuerung soll das Antrags- und Prüfverfahren erleichtern. Anträge können
Hintergrund Förderprogramm Demografie
Sachsen fördert seit 2007 mit einem eigenen Programm Maßnahmen, mit denen Vereine, Kommunen oder andere Träger den demografischen Wandel vor Ort positiv mitgestalten. Seitdem hat der Freistaat rund 220 Projekte mit insgesamt rund 9,5 Millionen Euro unterstützt. Besondere Augenmerke der Förderung liegen auf partizipativen, generationenübergreifenden, bürgerschaftlichen und interkommunalen Ansätzen, auf Strategieentwicklung, Vernetzung und Kommunikation. Weitere Informationen unter www.demografie.sachsen.de.
Quelle/Weitere Informationen: Sächsische Staatskanzlei, Pressemitteilung vom 24. September 2019