Sachsen fördert künftig den Schutz und die Entwicklung von biologischer Vielfalt in Städten. Hierzu gehören die Begrünung von Fassaden und Dächern und das Anlegen beziehungsweise die ökologische Aufwertung von Freiflächen und Grünanlagen. Zudem fördert der Freistaat Investitionen und Konzepte zur Minderung von Straßenlärm. Mit der neuen Förderrichtlinie »Landesprogramm Stadtgrün und Lärmminderung« stellt Sachsen in diesem Jahr Landesmittel zur Verfügung. In einem zweiten Schritt soll das Programm auf Basis von EU-Mitteln (EFRE) deutlich erweitert werden.
Im Bereich Stadtgrün werden gefördert:
Anträge können ab dem 24. August 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank – SAB – gestellt werden. Antragsberechtigt im Bereich Stadtgrün sind gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften. Die Förderhöhe beträgt maximal 90 Prozent, wobei die Summe bei 25.000 Euro gedeckelt ist. Kommunen sollen in einem weiteren Schritt über ein zweites Programm mit EFRE-Mittel gefördert werden.
Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Sachsen.de, Pressemitteilung 20. Juli 2022