Sachsen: neue Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau (FRL KStB) beschlossen

Juli 2023

Der Freistaat Sachsen unterstützt die kommunale Ebene seit Jahren intensiv beim Erhalt von Straßen, Brücken und Radwegen. In 2023 findet nunmehr eine Umgestaltung der Fördersystematik statt. Die zugrundeliegende neue Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau (FRL KStB) hat das Kabinett am 25. April 2023 beschlossen.

Landesbedeutsame Maßnahmen, die über die neue Richtlinie gefördert werden, sind insbesondere:

  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder dem Bundeswasserstraßengesetz,
  • Gemeinschaftsmaßnahmen der Landkreise und Gemeinden mit der staatlichen Straßenbauverwaltung,
  • Straßeninfrastrukturprojekte mit überregionaler, das heißt über einen Landkreis hinausgehender Bedeutung (unter anderem Ingenieurbauwerke mit großer verkehrlicher oder historischer Bedeutung)
  • Maßnahmen zur Radverkehrsförderung.

Die Maßnahmen zur Radverkehrsförderung beinhalten neu auch die Förderung von Radverkehrskonzeptionen. Die Höhe der Fördersätze liegt bei 50 bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Zuwendungsempfänger können Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse sein. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist weiterhin das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Die Neufassung der Richtlinie steht im Zusammenhang mit der erfolgten Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes - dem kommunalen Finanzausgleich.

Quelle/Weitere Informationen: Sachsen.de, Medienservice, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Meldung 28. April 2023