Der Sächsische Landtag hat das »Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz« beschlossen und damit zahlreiche Verbesserungen für den Bevölkerungsschutz auf den Weg gebracht.
Auf Empfehlung der Expertenkommission Waldbrand im parlamentarischen Verfahren wurde noch eine wesentliche Ergänzung aufgenommen: Künftig sind die Landkreise für die Brandverhütungsschau in zusammenhängenden und gemeindeübergreifenden Waldgebieten zuständig – das entlastet die bisher verantwortlichen Gemeinden. Zudem beschäftigen die Landkreise bereits spezialisiertes Personal.
Weitere wichtige Neuerungen zu:
Nach der Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt soll das Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten.
Quelle/Weitere Informationen: Sachsen.de, Medienservice, Pressemitteilung vom 13.12.2023