Sachsen: Kabinett bringt Vergabegesetz auf den Weg

Februar 2024

Am 27. Februar 2024 hat das Sächsische Kabinett den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes zur Anhörung freigegeben. Die wesentlichen Intentionen des Gesetzes bleiben unverändert, so dass sich weiterhin die Modernisierung und Aktualisierung des Vergaberechts, die Schaffung eines Rechtsrahmens zu Förderung fairer, sozialer und ökologischer Bedingungen für den Wettbewerb sowie die verpflichtende Berücksichtigung von Lebenszykluskosten sowie Energieeffizienz im Rahmen der Leistungsbeschreibungen im Entwurf finden lassen.

Mit der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes soll auch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Kraft gesetzt werden. Sachsen ist das einzige Bundesland, welches noch die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich anwendet.

Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Pressemitteilung vom 27. Februar 2024