Der Sächsische Landtag hat am 20. September 2023 das neue Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen verabschiedet. Das Gesetz, das vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) erarbeitet wurde, löst das bisherige Sächsische Frauenförderungsgesetz aus dem Jahr 1994 ab.
Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
In ihrer Rede vor dem Sächsischen Landtag betonte Gleichstellungsministerin Katja Meier die Bedeutung einer modernen Gleichstellungspolitik in der sächsischen Landesverwaltung: "Das Gleichstellungsgesetz erhöht die Attraktivität des Freistaates Sachsen als Arbeitgeber im zunehmenden Wettbewerb um die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte für den öffentlichen Dienst. Von einer personell gut aufgestellten Verwaltung, Polizei und Justiz in Sachsen profitieren gerade in den aktuell herausfordernden Zeiten alle Bürgerinnen und Bürger. Darum ist es höchste Zeit, dass auch im Freistaat Sachsen endlich ein effizientes und zeitgemäßes Gleichstellungsgesetz angewandt wird."
Mit dem Gesetz werde die die Anzahl weiblicher Führungskräfte erhöht und Frauen gezielter gefördert. "Es macht flexible Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle möglich und verbessert damit die Vereinbarkeit mit Familien- und Pflegeaufgaben. Wir stärken die Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen und sorgen für mehr Verbindlichkeit bei der Erstellung von Gleichstellungsplänen. Mit dem Gleichstellungsgesetz stärken wir diejenigen, die sich vor Ort in den Kommunen für Diversität und Chancengleichheit, also zum Wohle aller einsetzen. Von diesem Gesetz werden wichtige neue Impulse für die Gleichstellungsarbeit im Freistaat ausgehen. Ich bin davon überzeugt, dass die unmittelbaren Regelungen für die Staatsverwaltung und teilweise für die Kommunalverwaltung Vorbildwirkung sowohl für die Kommunen als auch die Unternehmen haben werden und dazu ermutigen sich für mehr Vereinbarkeit einzusetzen."
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet, um auch die Gleichstellungsarbeit vor Ort weiterzuentwickeln. Sowohl in den Dienststellen des Freistaates als auch in den kommunalen Dienststellen soll das neue Gesetz zu einer deutlichen Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten führen: Es formuliert präzisere und verbindlichere Beteiligungsrechte und führt ein Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten ein.
Zudem enthält es neue Regelungen zur mobilen Arbeit und zu flexiblen Arbeitsbedingungen, um die Vereinbarkeit von Familien- und Pflegeaufgaben mit dem Beruf für alle Beschäftigten zu erleichtern. In den Dienststellen der Staatsverwaltung wird außerdem die Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten von ihren sonstigen Aufgaben konkreter geregelt.
Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Pressemitteilung vom 20. September 2023