Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat am 12. April 2023 die GIS-Daten zur Standorteignung von Waldflächen für Windenergieanlagen im Internet veröffentlicht. Die über das Geografische Informationssystem (GIS) bereitgestellten Daten ermöglichen eine grundstücksgenaue Datenanwendung inklusive kartografischer Darstellung.
Der Kartendienst visualisiert, ob eine Waldfläche nach den naturschutzfachlichen, forstfachlichen und wasserrechtlichen Kriterien grundsätzlich als Standort für die Errichtung von Windenergieanlagen im Rahmen der Flexibilisierungsklausel nach § 20 Absatz 3 Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) geeignet ist. Die Daten geben jedoch keinen Aufschluss darüber, ob Windenergieanlagen auf diesen Flächen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsfähig sind.
Bezüglich der Standorteignung wird nach drei Kategorien unterschieden: Die Flächen der Kategorie A umfassen unter anderem alle Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Wald und stehen für Projekte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel nicht zur Verfügung. In der Kategorie B ist eine standortbezogene Einzelfallprüfung erforderlich. Dabei handelt es sich um Flächen, die bestimmte Waldfunktionen erfüllen und für Projekte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel nur im Einzelfall nach Überprüfung durch die Forstbehörden zur Verfügung stehen. Grundsätzlich als Standort geeignet sind die in der Kategorie C ausgewiesenen Flächen.
Quelle/Weitere Informationen: Sachsen.de, Medienservice, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Meldung vom 12. April 2023