Insgesamt 241 Millionen Euro landwirtschaftliche Direktzahlungen erhalten fast 7.300 landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen in diesen Tagen. Die jährlichen Zahlungen gliedern sich in die fünf Teilbereiche: Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie und Kleinerzeugerregelung. Sie werden je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche gezahlt – unabhängig davon, welche Frucht auf dieser Fläche angebaut wird. Als Kern der EU-Agrarförderung tragen sie zur Einkommens- und Risikoabsicherung bei. Witterungsextreme, wie die langanhaltende Trockenheit in den vergangenen beiden Jahren, könnten die Betriebe schnell in wirtschaftliche Schieflage bringen. Dies hätte auch gravierende Folgen für die Versorgung mit Nahrungsmitteln und den ländlichen Raum als Lebens- und Arbeitsort.
Mit dem System der Direktzahlungen wird der nachhaltige Kurs der Landwirtschaft belohnt. Für die Auszahlung wurden 890.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche nach den Bedingungen der europäischen und nationalen Agrarpolitik bewirtschaftet. Dabei stellen die ökologischen Anforderungen die zentrale Komponente dar. Ungefähr ein Drittel der Zahlungen (76,1 Millionen Euro) entfällt auf die Greeningprämie. Diese wird für »den Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden« gezahlt, um die Kulturartenvielfalt und den Erhalt von Dauergrünland in der Agrarlandschaft zu fördern. Quelle/Weitere Informationen: www.sachsen.de, Mitteilung vom 18.12.2019