Mit dem saarländischen Gute-Kita-Gesetz (Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes, kurz: SKBBG) setzt das Saarland ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Qualität und zur Senkung der Elternbeiträge um. Das SKBBG (Entwurf, LT Drs. 16/790, 03.04.2019) wurde am 19. Juni 2019 vom Saarländischen Landtag verabschiedet.
Bildungsstaatssekretärin Streichert-Clivot erklärte hierzu, dass langfristig die komplette Beitragsfreiheit von Krippen und Kindergärten (KiTas) angestrebt sei. Die halbe Strecke dazu sei mit der Gute-KiTa-Offensive erreicht. Die KiTa-Beiträge sollen schrittweise bis 2022 auf die Hälfte reduziert werden.
Die Änderungen im SKBBG berücksichtigen auch die Anzahl von Kindern in einer Familie: Bei der Höhe des KiTa-Beitrages werden künftig alle kindergeldberechtigten Kinder der Familie einbezogen. Das bedeutet zum Beispiel: Bei drei kindergeldberechtigten Kindern, die eine KiTa besuchen oder sich in Ausbildung befinden, zahlen Eltern für das erste Kind den vollen Betrag, für das zweite Kind nur noch 75 Prozent und für das dritte Kind 50 Prozent des Beitrages. Jedes weitere Kind, das kindergeldberechtigt ist, führt somit zu einer weiteren Ersparnis von 25 Prozent.
Maßnahmen auf einen Blick:
Beitragssenkung
Für die Reduzierung der Elternbeiträge stellt das Land Mittel in Höhe von 45,5 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus nutzt das Land Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz, die dem Saarland bis Ende 2022 in Höhe von voraussichtlich 63,5 Millionen Euro zufließen werden. Konkret sollen bis zum Jahr 2022 für die Beitragsreduzierung 46,3 Millionen Euro eingesetzt werden.
Bei der Kindertagespflege ist vorgesehen, die Landesförderung von 0,60 Euro auf 0,75 Euro pro Stunde und Kind zu erhöhen. So sollen auch Eltern entlastet werden, deren Kinder bei einer Tagespflegeperson betreut werden.
Qualitätsausbau
Der Fachkraft-Kind-Schlüssel soll für bis zu 25 stärker belastete KiTas so verbessert werden, dass Erzieherinnen und Erzieher sich mehr Zeit für jedes einzelne Kind nehmen können. Dazu soll pro Gruppe zusätzlich eine Viertelstelle zur Verfügung gestellt werden.
Mehr Zeit für Leitungsaufgaben
KiTa-Leitungen sollen künftig mehr Zeit erhalten, um intensiver konzeptionell zu arbeiten, um die Teamführung zu verbessern und Vernetzungs- und Verwaltungsaufgaben effektiver wahrzunehmen. Zudem können Erzieherinnen und Erzieher ohne Hochschulabschluss in Leitungsfunktionen eine zusätzliche Qualifizierung im Rahmen eines Zertifikatsstudienganges für diese Tätigkeit erlangen.
Erzieher*innen-Aus- und Weiterbildung
Um mehr Fachkräfte zu gewinnen, wird soll ab dem 01.08.2019 erstmals ein vergütetes und praxisintegriertes Ausbildungsmodell angeboten werden. Hierzu werden im Rahmen der Fachkräfteoffensive des Bundes 52 Ausbildungsplätze geschaffen. Zusätzliche 41 weitere Plätze werden mit Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes zu denselben Konditionen inklusive Praxisanleitung angeboten.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Zuge des Bundesprogramms "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" pädagogische Fachkräfte, die auf Grundlage einer Zusatzqualifikation eine besondere Tätigkeit in KiTas ausüben. Diese können dafür einen Aufstiegsbonus erhalten. Dieser kann bis zu 300 Euro pro Monat und Person betragen. Nach Interessenbekundungen von acht Trägern im Saarland können nun 16 Fachkräfte in den Bereichen Inklusion, Elternarbeit und Gesundheitspädagogik gefördert werden.
Sprachliche Bildung für die Kleinsten
Etwa 45 Prozent aller saarländischen KiTas arbeiten zweisprachig bei einem bundesweite Durchschnitt zweisprachiger KiTas von zwei Prozent. Es werde angestrebt, dass noch mehr KiTas im Saarland zu bilingualen Einrichtungen werden.
Das Saarland will seine Fachkräfte zudem durch den Zertifikatsstudiengang "Sprache und interkulturelle Bildung" weiter qualifizieren. Der dreisemestrige Zertifikatsstudiengang soll die Kenntnisse in kultursensibler und inklusiver Arbeit vertiefen. So können Familien und ihre Kinder mit Migrationshintergrund besser integriert und die Zielformulierungen des Bildungsprogramms für saarländische Krippen und Kindergärten weiter und nachhaltig implementiert werden.
Ausbau eines bedarfsgerechten Platzangebotes
Das Saarland hat in den vergangenen Jahren das Platzangebot in KiTas weiter ausgebaut. Insgesamt stehen mittlerweile saarlandweit 6.826 Krippenplätze (2012: 4.062) und 28.828 Kindergartenplätze (2012: 27.605) zur Verfügung.
KiTa-Baumaßnahmen
Der Ministerrat hat darüber hinaus kürzlich neue Landesrichtlinien zur Förderung von Investitionskosten von KiTa-Baumaßnahmen auf den Weg gebracht.
Insbesondere mit Blick auf die Ballungsgebiete, wo der Raumbedarf am größten ist, sollen zukünftig sowohl die kurzfristige temporäre Anmietung von Räumlichkeiten, als auch die dauerhafte Anmietung von Gebäuden (als Ersatz für eine Investitionsmaßnahme) durch das Land unterstützt werden.
Damit werde der Tatsache Rechnung getragen, dass der Bedarf schnell wächst, bauliche Maßnahmen aber in der Regel mindestens drei Jahre brauchen. Mit den neuen Regelungen sollen Möglichkeiten geschaffen werden, schnell, flexibel und effektiv auf erhöhte Nachfragen zu reagieren. Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur, Pressemitteilung vom 25. Juni 2019
Weitere Informationen unter: www.saarland.de/gutekita.htm / FAQ – Gute-KiTa-Gesetz Saarland