Vergabe- und Bauvertragsrecht
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Im Vorgriff auf die Novellierung der Verwaltungsvorschrift "Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz" vom 18. August 2021 (MinBI. S. 91) hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in seinem Rundschreiben vom 31. Dezember 2024 unter anderem die Wertgrenzen für nichtöffentliche Vergabeverfahren erhöht.
Seit 1. Januar 2025 gelten folgende Wertgrenzen:
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
Vergabe von Bauleistungen
Quelle/Weitere Informationen: Rundschreiben des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 31. Dezember 2024