Rheinland-Pfalz: Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Haushaltsvergaberecht

Januar 2025

Im Vorgriff auf die Novellierung der Verwaltungsvorschrift "Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz" vom 18. August 2021 (MinBI. S. 91) hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in seinem Rundschreiben vom 31. Dezember 2024 unter anderem die Wertgrenzen für nichtöffentliche Vergabeverfahren erhöht.




Seit 1. Januar 2025 gelten folgende Wertgrenzen:

Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe bis 100.000 Euro,
  • Direktaufträge bis 10.000 Euro

Vergabe von Bauleistungen

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 250.000 Euro, unabhängig vom Gewerk
  • Für Bauleistungen im Rahmen des öffentlichen Wohnungsbaus gilt für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb eine Wertgrenze von 1.000.000 Euro.
  • Freihändige Vergaben bis 100.000 Euro
  • Direktaufträge bis 10.000 Euro

Quelle/Weitere Informationen: Rundschreiben des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 31. Dezember 2024

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