Das Landesamt für Umwelt (LfU) Rheinland-Pfalz hat seine Lärmkartierung 2022 abgeschlossen und die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans gestartet. Dabei werden die bisherigen kommunalen Lärmaktionspläne überprüft und erstmalig in einen Gesamtlärmplan überführt.
Das LfU ist durch die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie seit 1. Dezember 2020 die zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz – mit Ausnahme einiger Ballungsräume sowie der Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Zur Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans sind zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit vorgesehen. Im Anschluss an die erste Phase, die am 28. Februar 2023 endet, werden die erfolgten Eingaben ausgewertet, Lärmkonfliktpunkte ermittelt, sowie bei Bedarf durch das Landesamt eigene Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt. Parallel erfolgt bereits eine Abstimmung mit den Fachbehörden und den Gemeinden. Grundlage der zweiten Beteiligungsphase ist dann bereits der Entwurf des landesweiten Aktionsplans, der spätestens zum 18. Juli 2024 veröffentlicht werden soll.
Im Dezember 2022 und Januar 2023 sind für die Gemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vorgesehen, Anmeldung unter Laermaktionsplanung(at)lfu.rlp.de. Für die Bürgerinnen und Bürger sind im gleichen Zeitraum ebenfalls Webkonferenzen geplant, die Anmeldung ist ebenfalls unter dieser Mailadresse möglich.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Nachricht vom 16. Dezember 2022