Daten gelten schon lange als das neue Gold und sind im Zeitalter der Digitalisierung für viele Akteure, sowohl staatlicher wie auch privater Natur, nach Ansicht der Fragesteller von unschätzbarem Wert. Jede Handlung im digitalen Raum erzeugt neue Daten, lässt sich mit bereits vorhandenen Datensätzen zusammenführen und wird somit stetig umfassender. Diese Daten werden mit jedem Anwachsen wertvoller. Das gilt umso mehr, wenn man sie einer Person eindeutig zuordnen kann, sei es über ihren Namen oder eine andere Kennung, wie die Handynummer oder eine Werbe-ID.
Im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) in Genf und im 3. Ausschuss der Generalversammlung der VN in New York bringt die Bundesregierung jährlich eine Resolution zum Recht auf Privatsphäre im Digitalen Zeitalter ein. Mit dieser Resolution schufen die VN auf Betreiben von Deutschland das Mandat eines VN-Sonderberichterstatters zum Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter, das zuletzt im März 2021 verlängert wurde. Mit diesen jährlichen Resolutionen und durch die Arbeit der unabhängigen VN-Sonderberichterstatter wird der Schutz personenbezogener Daten auch in multilateralen Foren vorangetrieben und weiter ausdifferenziert.
Quelle/Weitere Informationen: Drucksache 19/31868 Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerald Ullrich, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/31496