Reform des Vergaberechts vom Bundeskabinett beschlossen

November 2024

Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts beschlossen. Auch wenn der Gesetzentwurf bereits in der kommenden Woche in das parlamentarische Verfahren geht, verbleiben nur noch sechs Sitzungswochen des Bundestages. Zudem ist das Gesetz zustimmungspflichtig, so dass sich auch der Bundesrat noch mit dem Entwurf befassen muss. Es erscheint daher fraglich, ob der Gesetzentwurf bis zur Verabschiedung durchkommt.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 27. November 2024


Reform des Vergaberechts: Vergabetransformationspaket

September 2024: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30. September 2024 seinen Referentenentwurf zum Vergabetransformationspaket an die Bundesressorts versandt. Das Vergabetransformationspaket hat zum Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren sowie zugleich die öffentliche Beschaffung sozial, ökologisch und innovativ auszurichten.

Der Referentenentwurf umfasst knapp 200 Einzelvorschläge zur Reform des Vergaberechts ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Mit dem Vergabetransformationspaket setzt das BMWK den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und will entsprechend des Ziels der Wachstumsinitiative, Vergaberechtsvereinfachungen in allen relevanten Rechtsgrundlagen, auch im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, bei der Verwaltungsdigitalisierung und bei großen Infrastrukturen wie Netzen auf den Weg bringen.

Der Erarbeitung des Entwurfs ging die Einbindung von Fachkreisen, Verbänden und der Zivilgesellschaft im Zuge einer öffentlichen Konsultation voraus, bei der über 450 Stellungnahmen eingereicht und in mehreren Gesprächsrunden – auch unter Einbeziehung der Länder und Kommunen – diskutiert wurden.

Die öffentliche Beschaffung hat eine herausragende Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Aufträge mit einem Gesamtvolumen im unteren dreistelligen Milliardenbereich werden jährlich von öffentlichen Stellen vergeben. Die Reform des Vergaberechts – mit dem Ziel einer möglichst einfachen, schnellen, unbürokratischen und nachhaltigen Beschaffung – sei ein wichtiger Baustein zur Entlastung der deutschen Wirtschaft und der Verwaltung wie auch zur Transformation zu einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft, so das BMWK. Die öffentliche Verwaltung und die Wirtschaft sollen durch das Paket im Umfang von rund 1,3 Milliarden Euro entlastet werden. Der Vorschlag des BMWK sieht unter anderem vor, dass kleinere Aufträge einfacher – als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren – vergeben, Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt und die Digitalisierung in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren weiter vorangetrieben werden.

Dabei soll der Vorschlag des BMWK auch die nachhaltige Beschaffung stärken, indem unter anderem die Berücksichtigung von sozialen und umweltbezogenen Aspekten in Vergabeverfahren rechtlich verbindlicher ausgestaltet wird. Die geplanten Maßnahmen seien einfach umsetzbar und an der Realität der Vergabepraxis orientiert und würden zugleich den notwendigen Gestaltungsspielraum der Auftraggeber bewahren.

Weitere Maßnahmen im Vergabetransformationspaket umfassen unter anderem:

  • die Ermöglichung zielgerichteter Direktaufträge u. a. für innovative Leistungen von Start-ups und gemeinwohlorientierten Unternehmen sowie über Online-Marktplätze,
  • geringere Dokumentationspflichten,
  • eine zentrale elektronische Bekanntmachungsplattform,
  • verschiedene Änderungen zur verstärkten Berücksichtigung von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen,
  • die Möglichkeit zum Ausschluss von Unternehmen aus bestimmten Drittstaaten in kritischen Bereichen,
  • Klarstellungen unter anderem zur interföderalen Verwaltungsdigitalisierung
  • sowie eine Flexibilisierung des Losgrundsatzes mit Augenmaß.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 30. September 2024