Reform des Mietspiegelrechts vom Bundesrat gebilligt

Juni 2021

Nur einen Tag nach dem Bundestag (Gesetzesbeschluss vom 24.06.2021) hat am 25. Juni 2021 auch der Bundesrat die Reform des Mietspiegelrechts gebilligt. Sie soll zu mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz insbesondere der qualifizierten Mietspiegel zur Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete führen und Kommunen das Erstellen der Spiegel erleichtern – vor allem im Bereich der Datenerhebung.

Vorhandene Daten nutzen
Behörden dürfen künftig vermehrt Daten nutzen, die bereits vorhanden sind - zum Beispiel in den Melderegistern, bei Verwaltung der Grundsteuer erhobene Daten sowie solche aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Um Rückläufe aus den Befragungen zu erhöhen und Verzerrungen aufgrund selektiven Antwortverhaltens zu vermeiden, führt der Bundestagsbeschluss eine Auskunftspflicht ein.

Vergleichsmieten wichtig für Miethöhe
Wie es in der Gesetzesbegründung heißt, ist das Vergleichsmietensystem Aushängeschild des sozialen Mietrechts. Es gewährleiste Rechtssicherheit und den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihres wichtigsten Abbildungsinstruments, des Mietspiegels, habe in der Praxis stetig zugenommen. Gleichzeitig seien in jüngerer Zeit qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren infrage gestellt worden. Häufiger Streitpunkt sei die Frage gewesen, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist.

Mietspiegelverordnung
Der Gesetzesbeschluss enthält eine Rechtsgrundlage für die Mietspiegelverordnung, die künftig die maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze konkretisiert.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im Wesentlichen zu Beginn des vierten Quartals in Kraft treten, das auf die Verkündung folgt. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 25. Juni 2021


Mai 2021

Reform des Mietspiegelrechts bei Sachverständigen umstritten

Weit auseinander gingen die Ansichten der Sachverständigen von Mieter- und Vermieterverbänden in der öffentlichen Anhörung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts (BT Drs. 19/26918) am 19. Mai 2021 im Rechtsausschuss. In der Ausschuss-Sitzung betonten beide Seiten die Notwendigkeit von Mietspiegeln. Die einen hielten das geplante Mietspiegelreformgesetz (MsRG) aber für nicht weitgehend genug, und die anderen teilweise für schädlich. Mit dem Entwurf soll die Rechtssicherheit von Mietspiegeln gestärkt werden. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 20. Mai 2021