Reform der Landesbauordnung in Baden-Württemberg verabschiedet

Juli 2019

Der Landtag stimmte in seiner Plenarsitzung am 17. Juli 2019 der Reform der Landesbauordnung (LBO) zu. Quelle: Landtag Baden-Württemberg, 17. Juli 2019


Juli 2019

Landtag Baden-Württemberg: Ausschuss beschließt Änderungen an der LBO-Novelle der Landesregierung

Der Wirtschaftsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der Landesbauordnung (Drs. 16/6293, 21.05.2019) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen Grüne und CDU zugestimmt. Vorangegangen war in der Sondersitzung die Behandlung von insgesamt 15 Änderungsanträgen und zwei Entschließungsanträgen. Angenommen wurden davon jedoch lediglich die drei Änderungsanträge der Regierungsfraktionen. Diese hatten zum Inhalt, dass Bauvorlagen auch weiterhin bei den Gemeinden eingereicht werden sollen, die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit von Wohngebäuden auf Gebäude generell ausgeweitet wird und die Frist zur Umsetzung der digitalen Antragsbearbeitung für die Baurechtsbehörden um ein Jahr verlängert wurde.

Wichtige Punkte der vom Ausschuss selbst durchgeführten Expertenanhörung seien auf diesem Weg umgesetzt worden, so der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). Der Ausschuss habe deshalb auch einstimmig beschlossen, die im Entwurf eigentlich vorgesehene Einreichung der Bauvorlagen direkt bei der Baurechtsbehörde nicht umsetzen zu wollen. "Eine Beschleunigung der Verfahren ist wünschenswert, aber aus Sicht des Ausschusses untergräbt der jetzige Vorschlag die kommunale Selbstverwaltung: Gemeinden müssen frühzeitig Kenntnis von Baumaßnahmen auf ihrer Gemarkung bekommen", so Dr. Schweickert. In dieser Frage habe die starke gemeinderätliche Verwurzelung und kommunalpolitischen Erfahrungen vieler Ausschussmitglieder dazu geführt, dass an dem seit vielen Jahren bewährten Verfahren doch festgehalten wird.

Von den in der Anhörung von allen Experten unisono kritisierten Punkten wurden damit von der Ausschussmehrheit – bis auf einen Punkt – alle aufgenommen und verändert. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sei jedoch ein Antrag abgelehnt worden, der das Festhalten an der Wahlfreiheit für Bauherrn vorsah, sich auch weiterhin zwischen den einzelnen baurechtlichen Verfahren entscheiden zu können. Das vereinfachte Verfahren solle für kleinere Gebäude nach den Plänen der Landesregierung künftig das einzige Verfahren sein. "Das schafft mehr Rechtsunsicherheiten, die zu Lasten der Bauherren gehen. Wer baut, sollte die Wahlfreiheit haben, welches Verfahren er oder sie wählt", fasst Dr. Schweickert den Tenor der Anhörung nochmal zusammen. Quelle/Weitere Informationen: Landtag Baden-Württemberg, Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnen, Pressemitteilung vom 10. Juli 2019


Juni 2019

Baden-Württemberg: Landtag befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung

Am 27. Juni 2019 hat sich der Landtag in einer ersten Lesung mit dem von der Landesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung (LBO) befasst. "Mit der Novellierung wollen wir das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger machen und damit zusätzliche Anreize für mehr Wohnungsbau schaffen", erklärte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Dies sei ein wichtiger Baustein in der Strategie der Landesregierung, die derzeit zentrale gesellschaftliche Herausforderung zu meistern: dem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken. Man wolle zudem die baurechtlichen Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen und sie mit der vollständigen Digitalisierung zukunftsfähig machen. Eine Antragstellung solle künftig in einfacher elektronischer Form möglich sein und für kleinere Wohngebäude solle es nur noch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren geben. Die Bauvorlagen sollen künftig direkt bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden, was die Verfahren weiter verkürzt. Werden Unterlagen nachgefordert, soll die Bearbeitungsfrist nur gehemmt und mit Eingang der Unterlagen wieder fortgesetzt werden. Bisher beginnt die Frist mit Eingang der Unterlagen wieder von vorne zu laufen.

Die Landesbauordnung soll außerdem nachhaltiger sein, indem u. a. die Wärmedämmung im Gebäudebestand erleichtert und bauliche Voraussetzungen zur Unterstützung der Elektromobilität geschaffen werden sollen. Zudem soll künftig der Holzbau erleichtert und die bislang starre Regelung zur Fahrradstellplatzpflicht bei Wohnungen durch ein bedarfsgerechtes Modell ersetzt werden. Der Schwellenwert für die Kinderspielplatzpflicht soll auf Gebäude mit mehr als drei Wohnungen angehoben werden, bisher liegt er bei zwei Wohnungen. Die Kommunen können diesen Schwellenwert nach oben oder unten ändern. Des Weiteren steht im Gesetzentwurf, dass die nachträgliche Schaffung von Wohnraum im Bestand, beispielsweise durch Aufstockungen, erleichtert wird. So kann zügig dringend benötigter Wohnraum entstehen, ohne zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen.

"Mit der Novellierung drehen wir an wichtigen Stellschrauben für mehr Wohnraum in Baden-Württemberg. Dabei setzen wir auch Empfehlungen der Wohnraum-Allianz um und gehen einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität", so Hoffmeister-Kraut. Die zweite Lesung im Landtag ist für Mitte Juli geplant. Die Wirtschaftsministerin zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz noch im Herbst 2019 in Kraft treten kann. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 27. Juni 2019