Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung rechtssicher vorgenommen werden kann. Dies ist für die Frage bedeutsam, ob eine Ausschreibung abhängig vom Schwellenwert europaweit zu erfolgen hat.
Die Kammern und Verbände der planenden Berufe haben nun ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi (PDF) (Ludwig-Maximilians-Universität München) vorgelegt, das belegen soll, dass die Beschaffung von Planungsleistungen im Wege einer gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung vergaberechtlich statthaft ist.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesingenieurkammer, Pressemitteilung vom 26. Februar 2024