Seit dem 8. November 2022 können Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) Anträge auf Förderung von sogenannten steckerfertigen Balkon-Photovoltaik-Anlagen stellen. Das teilt der zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, mit:
PV-Mini-Anlagenkönnten bis zu einer Leistung von 600 Watt genehmigungsfrei installiert werden, lediglich die Anmeldung beim Energieversorger und der Bundesnetzagentur sei notwendig, so der Minister. Für die Mieter und Mieterinnen könne danach die Einsparung einer steckerfertigen PV-Anlage jährlich bei 140 Euro liegen, je nach Strompreis vor Ort, was in etwa einem Nettoenergieertrag von ca. 400 kWh pro Jahr entspreche.
"Die Einsparung der Treibhausgasemissionen mit 168 kg pro Jahr scheint für die Einzelnen nicht ins Gewicht zu fallen", führt Backhaus aus. „Wenn man aber von 18.000 Förderfällen ausgeht, kann ein jährliches Treibhausgas-Äquivalent von 2.420 Tonnen CO2 pro Jahr in M-V zusätzlich eingespart werden. Ich erwarte natürlich auch nach der Zweckbindungsfrist von 2 Jahren nachhaltige Treibhausgasemissionseinsparungen für unser Klima. Selbst wenn die Mieter*innen nach der Bindungsfrist von 2 Jahren beispielsweise wegen eines Umzuges die steckerfertige PV-Anlage an einem anderen Standort in M-V weiternutzen."
Zusätzlich zur Minderung der Stromkosten und Treibhausgasemissionen gibt es für den Minister bei diesem Förderprogramm drei weitere für den Klimaschutz in MV sehr wichtige Aspekte:
Sensibilität für Stromverbrauch
"Mit dem Programm erreichen wir, dass die Bürger sich mit dem eigenen Stromverbrauch auseinandersetzen. Wann läuft welches Gerät? Kann ich die Sonnenenergie anteilig für die Waschmaschine nutzen? Wie hoch ist denn mein Blindverbrauch? Dies führt erfahrungsgemäß dazu, dass das eigene Verhalten bezüglich des Energetischen Fußabdrucks überdacht wird."
Identifikation mit Klimaschutz
"PV Anlagen auf dem Balkon oder der wohnungseigenen Terrasse werden dazu führen, dass die Nachbarn nachfragen, dass sich Bekannte für die Technik interessieren und sehen, wie und dass es simpel funktioniert! Das generiert einen Nachahmungseffekt und sensibilisiert unsere Bevölkerung auch für schwergewichtigere energierelevante Themen."
Erfolg mit geringen Investitionen
"Auch wenn die Kosten für PV-Anlagen steigen, so sind diese doch verhältnismäßig günstig (600 Watt kosten aktuell ab 1000 Euro), einfach zu handhaben und schnell zu installieren. Die Minderung der Stromkosten ist auf der nächsten Stromkostenabrechnung sofort spürbar."
Minister Backhaus führte weiter aus: "Wir werden dieses Förderprogramm deshalb und gerade im Kontext der breiten öffentlichen Beteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes M-V, intensiv begleiten. Viele andere Einrichtungen und auch Bundesländer haben sich schon für unsere Förderrichtlinie interessiert. Es erreichen uns täglich Anfragen, so dass ich erfreut feststellen kann, dass diese Förderung bei den Bürgern und Bürgerinnen Interesse weckt und die Energiewende in unserem Land unterstützen kann.
Das Förderverfahren ist einfach und schlank beim LFI angelegt – jeder kann beginnen, installieren und dann wird einfach die Rechnung, ein Foto der installierten Anlage, eine Kopie des Ausweises und der EC-Karte eingereicht, das LFI prüft und die Auszahlung kann erfolgen.
Das Landesförderinstitut wird in unserem Auftrag darauf achten, dass von den bereitgestellten Fördermitteln etwa 6 Mio. Euro für Mieter und der Rest für die Unterstützung von Eigentümern, die ihre Wohnung selbst nutzen, Verwendung finden. Damit sollen im Kontext gleicher Lebensverhältnisse unsere finanziell schwächeren Teilhaber im Land unterstützt werden."
Der Minister fügt hinzu: "Optimierungsmöglichkeiten gibt es selbstverständlich auch: Einige Vermietende sperren sich gegen die steckerfertigen PV-Anlagen und auch die Installation kann noch weiter vereinfacht werden. Jedoch wird in der Zukunft meiner Ansicht nach zu einer komfortablen Mietwohnung die ordnungsgemäß abgesicherte Energiesteckdose für eine steckerfertige PV-Anlage hinter einem Zweirichtungszähler genauso dazugehören müssen wie der barrierefreie Zugang zum Breitband-Internet. Die soziale Marktwirtschaft muss auch hier den realen Bedarfen der Kundschaft folgen. Die meisten Vermietenden bieten jedoch in Verbindung mit Ihren Energieversorgern bereits Zusatzinformationen zum Anmeldeverfahren und zu den empfohlenen einschlägigen technischen Normen und Richtlinien sowie Zugangsinformationen zum Marktstammdatenregister an, was ich sehr begrüße. Der Antragstellende kann dann im Zusammenspiel mit dem Vermieter darüber entscheiden, ob er die Anlage elektrisch durch einen Fachmann fest installieren lässt oder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung anschließen wird. Wir werden hierzu aktiv auf die Verbände zugehen, um den Bürgern in unserem Land die Nutzung von steckerfertigen PV-Anlagen auf Balkonen, an Fassaden und auf Terrassen, leichter zu gestalten. Durch die Anbringung der Anlagen an Gebäuden ergeben sich auch keine Konflikte im Bereich der Landnutzung, was mir als Landwirtschaftsminister natürlich sehr am Herzen liegt." Klar sei ihm auch, dass mit den durch das Haushaltsgesetz vom Parlament zugestandenen Fördermitteln in Höhe von 10 Mio. Euro nicht allen Mietern in Mecklenburg-Vorpommern geholfen werden könne. Jedoch könne ein neuer Weg eröffnet werden, der die Sensibilität für eine künftige Klimaneutralität bei Nutzern, Erzeugern und Entscheidern maßgeblich verändern könne, so der Klimaschutzminister abschließend.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 7. November 2022