Der Rat der Europäischen Union hat am 16. Oktober 2023 die allgemeine Ausrichtung zur Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen. Die allgemeine Ausrichtung sieht die obligatorische Einführung einer sogenannten 4. Reinigungsstufe für Kläranlagen ab 200.000 Einwohnern vor. In kleineren Ortschaften soll dies auf Basis einer Risikoabschätzung erfolgen. Über die 4. Reinigungsstufe sollen schädliche Spurenstoffe, wie beispielsweise aus Arzneimitteln und Kosmetika, herausgefiltert werden.
Die Arzneimittel- und Kosmetika-Hersteller sollen zukünftig an den Kosten der Einführung der 4. Reinigungsstufe und damit an der Beseitigung dieser Stoffe beteiligt werden. Aus deutscher Sicht sei das grundsätzlich zu begrüßen, so das Bundesumweltministerium. Die genaue Ausgestaltung dieser Herstellerverantwortung, vor allem der Umfang der Finanzierungspflicht und der Kreis der einzubeziehenden Branchen, sollen in den weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission diskutiert werden. Der Ansatz, über die erweiterte Herstellerverantwortung die verantwortlichen Branchen zu erfassen, wird bereits in der Nationalen Wasserstrategie, die die Bundesregierung am 15. März 2023 im Bundeskabinett beschlossen hat, aufgegriffen.
Die Regelungen sehen zudem eine Weiterentwicklung zur Begrenzung von Nährstoffeinträgen, zum Abwassermonitoring, zu integrierten Abwassermanagementplänen sowie zur Energieneutralität von kommunalen Kläranlagen vor.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 16. Oktober 2023