OZG: Baugenehmigung jetzt voll digital – erste Bundesländer übernehmen Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern

Februar 2021

Seit Jahresbeginn werden Bauanträge im Landkreis Nordwestmecklenburg vollständig digital bearbeitet: Bauträger, Architekten und Ingenieure können den Bauantrag zeitgleich digital ausfüllen und bearbeiten, Unterlagen hochladen, zur Prüfung durchs Bauamt freigeben und bezahlen. Die Bauamtsmitarbeiter können mit ihnen ebenso digital kommunizieren wie mit am Verfahren zu beteiligenden Behörden wie etwa Umwelt-, Straßenverkehrs-, Denkmal- oder Immissionsschutzbehörde. Sie alle können zeitgleich auf die Unterlagen zugreifen, sie prüfen und ihre Stellungnahmen ans Bauamt abgeben, welches den Bescheid am Ende elektronisch verschickt.

Das Modell aus Mecklenburg-Vorpommern macht bereits bundesweit Schule: Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz werden diese Lösung übernehmen, weitere Bundesländer sind kurz davor, sich für dieses Verfahren zu entscheiden, teilt das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung mit. "Dass das digitale Baugenehmigungsverfahren nach dem ´Einer-für-Alle´-Prinzip in mehreren Ländern zum Einsatz kommen soll, zeigt, dass die flächendeckende OZG-Umsetzung an Fahrt gewinnt. Nur mit dem ´Einer-für-Alle´-Prinzip kommen wir rasch zu einer deutschlandweiten digitalen Verwaltung", meint Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und zugleich Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik.

"Auch in unserem Bundesland steigt das Interesse an dem Verfahren: Neubrandenburg und die Hansestadt Rostock wollen es für ihre Ämter anpassen. Weitere Kommunen haben signalisiert, dies tun zu wollen", sagt Landesminister Christian Pegel. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das landesweite Verwaltungsdienstleistungsportal: "Unter www.mv-serviceportal.de kann der Online-Bauantrag im Landkreis Nordwestmecklenburg sowie künftig in allen weiteren Kommunen, die das Verfahren übernehmen, vollständig digital bearbeitet werden."

"Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mit dem Bauantrag online federführend die Digitalisierung eines der komplexesten Verwaltungsvorgänge übernommen, die es überhaupt gibt. Ich freue mich, dass dieses Vorhaben so gut gelungen ist. Mit der Version 2.0. haben wir die Möglichkeit, den kompletten Prozess digital durchzuführen: von der Antragstellung über das gemeinsame Bearbeiten und die Beteiligung von Behörden und Gemeinden bis hin zum Freizeichnen und Erteilen der Genehmigung. Der Hauptteil ist geschafft und wir können nach diesem Vorbild bald weitere Verwaltungsprozesse digitalisieren", fasst Landrätin Kerstin Weiss den aktuellen Stand zusammen. In den kommenden Monaten werden weitere Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben wie Baumfällgenehmigungen und die Baubeginn-Anzeige schrittweise digitalisiert.

Hintergrund
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die 575 Verwaltungsleistungen, die im Rahmen des OZG zu digitalisieren sind, wurden in 14 verschiedenen Themenfeldern gebündelt. Das Themenfeld „Bauen & Wohnen“ wird federführend durch Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat umgesetzt.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg wendet das mit der Landesregierung erarbeitete Online-Verfahren für die digitale Baugenehmigung bereits seit 2019 erfolgreich an und wurde dafür beim "7. Zukunftskongress Staat & Verwaltung" ausgezeichnet. Das erweiterte Antragsverfahren ist jetzt auch in die landesweite Verwaltungsplattform www.mv-serviceportal.de eingebunden. Die Anbindung an das Angebot ist für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern kostenfrei und freiwillig. Wir wissen auch, dass einige Kommunen bereits in eigener Regie erfolgreich Angebote betreiben, wie etwa die Landeshauptstadt Schwerin.

Linktipp: Unter https://youtu.be/q1JjKSDksX8 finden Sie ein Video des Landkreises Nordwestmecklenburg zum digitalen Bauantrag.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Pressemitteilung vom 2. Februar 2021