OZG-Änderungsgesetz in Kraft getreten

Juli 2024

Nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 245 vom 23.07.2024) ist das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Änderungsgesetz) am 24. Juli 2024 in Kraft getreten.

 

 

 

Folgende Maßnahmen sind in dem Gesetz enthalten:

  • Abschaffung der Schriftform: Bürgerinnen und Bürger müssen Anträge nicht mehr händisch unterschreiben, die digitale Form genügt. Das erspart den Gang zum Amt.
  • Verankerung des "Once-Only"-Prinzips: Nachweise für Anträge (z.B. Geburtsurkunden) müssen künftig nur noch einmal vorgelegt werden und können später automatisiert durch die Behörden abgerufen werden.
  • DeutschlandID als zentrales Bürgerkonto für alle: Bürgerinnen und Bürger können sich über dieses Konto bundesweit für alle Verfahren einheitlich identifizieren und Anträge stellen.
  • Recht auf digitale Verwaltung: Nach vier Jahren besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes
  • "Digital Only" für Unternehmensleistungen: Unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen werden spätestens nach fünf Jahren ausschließlich elektronisch angeboten. Hier entfällt der Weg zum Amt gänzlich.
  • Keine Medienbrüche: Durch die Ende-zu-Ende-Digitalisierung wird beim Bund von der Beantragung bis zum Bescheid künftig alles digital erfolgen.
  • Mehr Einheitlichkeit: Es werden innerhalb von zwei Jahren bundesweit einheitliche Standards vorgegeben. Das führt zu mehr Nutzungsfreundlichkeit durch eine bessere Bedienung und weniger Barrieren.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 24. Juli 2024


Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes passiert Bundestag und Bundesrat

Juni 2024: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt.

Die Bundesregierung hatte ihn am 10. April 2024 angerufen, nachdem das Gesetz in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 nicht die für eine Zustimmung erforderlichen Stimmen erhalten hatte.

Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche Verwaltungsleistungen. Es soll Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern schaffen und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen.

Elster-Softwarezertifikat
Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, dass das etablierte ELSTER-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können.

Aus BundID wird DeutschlandID
Die Änderung des Onlinezugangsgesetzes sieht vor, dass für den Übergangszeitraum von drei Jahren die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen Nutzerkonten der Länder erfolgen können. Um den Ländern mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Nutzerkonto (BundID) zu ermöglichen, schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die Übergangsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID soweit funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen möglich ist.

Es wird auch vorgeschlagen, das im Onlinezugangsgesetz geschaffene zentrale Bürgerkonto – die BundID – zu einer DeutschlandID weiter zu entwickeln. Der Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden.

Evaluierung
Bund und Länder sollen gemäß dem Einigungsvorschlag das Gesetz gemeinsam evaluieren. Zur Auswertung soll der IT-Planungsrat die Erfüllungsaufwände ermitteln, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz und weiteren Gesetzen ergeben, soweit diese auch für die Länder gelten.

Begleitende Protokollerklärung
Der Vermittlungsausschuss einigte sich zudem auf eine begleitende Protokollerklärung. In dieser stellt er unter anderem fest, dass es weiterer Anstrengungen bei der Registermodernisierung bedürfe, um das Ziel vollständig digitaler medienbruchfreier Prozessketten zu erreichen und Verwaltungsleistungen noch stärker service- und bürgerorientiert zur Verfügung zu stellen. Er fordert eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips, das heißt, Daten sollen durch Verwaltungen nicht doppelt erfasst werden müssen. Bund und Länder würden daher schnellstmöglich in einem Staatsvertrag die für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen.

Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag angeommen, der Bundesrat stimmte dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am 14. Juni 2024 zu.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat, Vermittlungsausschuss, Pressemitteilung vom 12. Juni 2024 /Bundesrat kompakt vom 14. Juni 2024