OZG 2.0 – Keine Zustimmung im Bundesrat für Novelle des OZG

März 2024

Das "Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung" blieb im Bundesrat am 22. März 2024 ohne die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen, ebenso wie ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Ziel des Gesetzes ist es, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Es schafft Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern und soll eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 22. März 2024


OZG 2.0 – Abstimmung zwischen Ressorts, Ländern und Verbänden zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes

März 2023: Der im Januar 2023 vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) wurde Anfang März an drei Tagen in intensiven Fachgesprächen und einer Verbändeanhörung diskutiert. Sie boten die Möglichkeit, Fragen von Ressorts, Ländern und Verbänden zum Gesetzentwurf zu klären sowie konkrete Fragestellungen gemeinsam zu diskutieren. Es kamen – für die Vorbereitung von Gesetzentwürfen bislang nicht üblich – 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Ressorts und Ländern zusammen, um verfassungs- und verfahrensrechtliche Fragenstellungen zu diskutieren. Anschließend fand die Verbändeanhörung statt, im Rahmen derer die 19 Stellungnahmen der Verbände vorgestellt und diskutiert wurden. Die Verbändestellungnahmen sind auf der Internetseite des Bundesinnenministerium öffentlich einsehbar.

Ernst Bürger, Abteilungsleiter Digitale Verwaltung des BMI, resümierte nach drei Tagen: „Der rechtliche Rahmen ist essentiell für die Umsetzung von OZG und Verwaltungsdigitalisierung im Gesamten. Nach sehr konstruktiven Fachgesprächen sind wir unserem Ziel einen Schritt nähergekommen, Verwaltungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen und zu beschleunigen.“ Nach Abschluss der Gespräche wird der Gesetzentwurf auf Grundlage der Stellungnahmen im BMI überarbeitet, bevor er dem Kabinett vorgelegt wird.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, Pressemitteilung vom 3. März 2023


Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes – Referentenentwurf vorgelegt

Januar 2023: Seit dem Frühjahr 2022 arbeiten Bund und Länder gemeinsam an der Weiterentwicklung des 2017 erlassenen Onlinezugangsgesetzes (OZG). Der nun vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vorgelegte "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften" (OZGÄndG) soll den rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung vorgeben. Anhand der bisherigen Erfahrungen aus der OZG-Umsetzung wird die Verwaltungsdigitalisierung hierbei als Daueraufgabe verstanden.

Ziel des Referentenentwurfs ist die einfache und medienbruchfreie Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Dabei knüpft der Referentenentwurf an die bisherigen Erfahrungen aus der OZG-Umsetzung an: Insbesondere die Bund-Länder-Zusammenarbeit, wie sie bei der Bereitstellung von einheitlichen Basisdiensten oder mit der Nachnutzung von Onlinediensten nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) zum Tragen kommt, soll verstetigt werden.

Verwaltungsprozesse sollen weiter vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem soll eine medienbruchfreie Kommunikation entlang des gesamten Verwaltungsprozesses ermöglicht werden. Nicht zuletzt nimmt der Entwurf auch die Ziele der Registermodernisierung , die unter anderem Nachweispflichten durch Datenaustauschverfahren vereinfachen will, in den Blick.

Der Referentenentwurf sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • die Streichung der OZG-Umsetzungsfrist: Verwaltungsdigitalisierung ist eine Daueraufgabe. Die Verpflichtung, Verwaltungsleistungen digital anzubieten, gilt sofort und trifft alle zuständigen Behörden in Deutschland.
  • die Bereitstellung zentraler Basisdienste wie Nutzerkonto und Postfach
  • die Regelung der Grundsätze der elektronischen Abwicklung von Verwaltungsleistungen, einschließlich einer vereinfachten Authentifizierung für Bürgerinnen und Bürger sowie für juristische Personen
  • die stärkere Berücksichtigung der Belange von Kommunen
  • Verbindlichkeit für das einheitliche Organisationskonto
  • die Regelung des Once-Only-Prinzips: damit soll gewährleistet werden, dass Bürgerinnen und Bürger Nachweise auf elektronischem Wege nur einmal erbringen müssen
  • die Sicherstellung von Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit

Der Entwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. Verbändestellungnahmen wurden angefordert. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 31. Januar 2023