Ab sofort können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sieben weitere Beteiligungsangebote über das landeseigene Portal "Beteiligung NRW" online zur Verfügung stellen. Öffentliche Verwaltungen können über das Portal verschiedene Formate einsetzen, um Bürgerinnen und Bürger einfach und kostenfrei an Entscheidungen für die Stadt oder Gemeinde zu beteiligen. Durch die neu freigeschalteten Dienste können die Kommunen mittlerweile über 50 sogenannte Leistungskatalog-Leistungen (LeiKa-Leistungen) aus dem Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ganz unkompliziert digital anbieten.
Erfolgreiche und etablierte Formate bei "Beteiligung NRW" sind unter anderem der digitale Mängelmelder, Veranstaltungen, Umfragen, Dialoge sowie formelle Verfahren. Dazu zählen beispielsweise Stellungnahmen zu Bauleitplanungen. Ziel der Landesregierung ist es, das Portal "Beteiligung NRW" zu einer einfachen und umfassenden Beteiligungslösung weiter zu entwickeln. Für die Verwaltung spiegelt sich dieser große Vorteil nun auch in den neuen Diensten wider.
Bei den nun sieben neuen Leistungen handelt es sich um Dienste aus dem Kontext des OZG:
Nicht nur für Initiativen und Engagement von Bürgerinnen und Bürger ist dies ein entscheidender Schritt, auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden aktiv unterstützt. Denn die Kommunen nehmen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des OZGs ein. Der Leistungskatalog des OZG stellt ein einheitliches und umfassendes Verzeichnis der Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen in Deutschland hinweg dar und wird ständig fortgeschrieben. Derzeit laufen durch den KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister) Informationsveranstaltungen für die Kommunen, um den Service möglichst schnell und proaktiv für alle Interessierten zur Verfügung zu stellen.
Quelle/Weitere Informationen: Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 30. Juli 2024