ÖPNV: Deutschlandticket soll fortgeführt werden

November 2023

Beim Bund-Länder-Treffen am 6. November 2023 beschlossen Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Fortführung des Deutschlandtickets. Um den öffentlichen Personennahverkehr künftig noch attraktiver zu machen, wollen Bund und Länder es gemeinsam weiterentwickeln, vereinfachen und digitaler machen.

Der Bund wird sich wie vereinbart auch 2024 zur Hälfte an den Kosten beteiligen und 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zusätzlich sollen die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden und nicht verbrauchten Mittel für 2024 eingesetzt werden. Die Verkehrsministerkonferenz wird außerdem einen Vorschlag zur Fortführung des Deutschlandtickets ab 2024 erarbeiten. Auf dieser Grundlage werden sich Bund und Länder darüber verständigen, wie das Ticket in Zukunft finanziert und der Ticketpreis gestaltet wird.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Aktuelle Informationen, Stand 7. November 2023


ÖPNV: Fahrten mit Deutschlandticket ab 1. Mai 2023 – Vorverkauf gestartet

März 2023: Am 31. März 2023 stimmte auch der Bundesrat der Einführung des bundesweiten Tickets im Nahverkehr zu, die der Bundestag einige Tage zuvor beschlossen hatte (BR Beschluss, Drs. 109/23). Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Vorverkauf startet am 3. April.

Um die Finanzierung des 49-Euro-Tickets über 2025 hinaus dauerhaft zu sichern, ist für 2025 ein neues Gesetzgebungsverfahren geplant – dann auf Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen.

Begrenzung der Infrastrukturkosten
Das Gesetz legt außerdem fest, dass die Erhöhung der so genannten Trassen- und Stationsentgelte im Schienenpersonennahverkehr, die von den bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen erhoben werden, für die Jahre 2023 bis 2025 bei 1,8 Prozent liegt.

Länder fordern dauerhafte Finanzierung
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, die Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund müsse auch in den Jahren 2024 und 2025 einen mindestens hälftigen Nachschuss leisten, sofern die tatsächlichen Kosten des Deutschlandtickets höher ausfallen als vom Bund angenommen. Angesichts der Klimaschutzziele im Bereich Verkehr sei der Ausbau des Angebots zwingend – auch hieran müsse sich der Bund durch Aufstockung der Regionalisierungsmittel beteiligen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 31. März 2023


Bundestag stimmt für Änderung des Regionalisierungsgesetzes – Deutschlandticket wird zum 1. Mai eingeführt

März 2023: Der Bundestag hat am 16. März 2023 die Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen und so den Weg für das Deutschlandticket freigemacht. Ziel ist, das Ticket zum 1. Mai 2023 einzuführen.

Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (BT Drs. 20/6018) werden den Ländern die zugesagten Bundesmittel nunmehr zur Verfügung gestellt. Sie betragen für die Jahre 2023 bis 2025 1,5 Milliarden Euro jährlich – insgesamt also 4,5 Milliarden Euro. Etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen. Für die Jahre 2023 und 2024 ist eine Evaluierung des Deutschlandtickets vorgesehen. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen für ein neues Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, das für die Mittelbereitstellung für die Jahre ab 2026 notwendig ist.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 16. März 2023


BT-Ausschuss gibt grünes Licht für Deutschlandticket

März 2023: Ab dem 1. Mai soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im gesamten Bundesgebiet mit dem sogenannten Deutschlandticket für 49 Euro im Monat genutzt werden können. Der Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag verabschiedete am 15. März 2023 den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (BT Drs. 20/5548) in geänderte Fassung gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.

Das Deutschlandticket soll zu einem Einführungspreis von 49 Ticket in einem digital und monatlich kündbaren Abonnement bezogen werden können. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des Tickets von 2023 bis 2025 mit 1,5 Milliarden Euro jährlich, die den für den ÖPNV zuständigen Bundesländern als zusätzliche Regionalisierungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2023 trägt der Bund zudem 50 Prozent der gegebenenfalls anfallenden Mehrkosten bei der Einführung des Tickets. Um die Finanzierung des Deutschlandtickets über 2025 hinaus dauerhaft zu sichern, soll auf Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.
Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 15. März 2023


ÖPNV: So soll das Deutschlandticket funktionieren 

Januar 2023: Digital, bundesweit gültig und monatlich kündbar: So soll das sogenannte Deutschlandticket aussehen, auf dessen Eckpunkte sich Bund und Länder Ende 2022 geeinigt hatten. Nun steht auch das konkrete Startdatum fest, es ist der 1. Mai. Darauf haben sich die Verkehrsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am 27. Januar 2023 geeinigt. Verkaufsstart soll der 3. April sein. Noch fehlen die Zustimmung der EU-Kommission und eine Anpassung des Regionalisierungsgesetzes zur Finanzierung des Tickets, die nach Kabinettbeschluss Bundestag und Bundesrat passieren muss.

Kundinnen und Kunden werden das Deutschlandticket zum Beispiel über die DB-Vertriebskanäle wie bahn.de und DB Navigator (App) sowie deutschlandweit in den DB-Reisezentren erwerben können. Auch viele andere Verkehrsunternehmen werden das Deutschlandticket in ihren Vertriebskanälen verkaufen.

Wie schon das Neun-Euro-Ticket soll auch das Deutschlandticket die Bürgerinnen und Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell entlasten. Gleichzeitig soll es die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöhen, einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen – und somit dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.

Das Deutschlandticket soll monatlich 49 Euro kosten. Damit liegt das Angebot unter den in den meisten Verkehrsverbünden üblichen Preisen. Darüber hinaus ist es den Ländern unbenommen, auf ihre Kosten weitere Vergünstigungen etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets anzubieten.

Bei den 49 Euro handelt es sich allerdings um einen "Einführungspreis". Spätere Preiserhöhungen sind also nicht ausgeschlossen. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben bereits vereinbart, dass es von 2024 an eine "Dynamisierung" in Form eines automatischen Inflationsausgleichs geben soll.

Das Deutschlandticket soll laut Deutsche Bahn bundesweit gültig sein und deutschlandweite Fahrten "im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum" ermöglichen. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse.

Nach dem Willen von Bund und Ländern soll das Deutschlandticket digital angeboten werden. Ob es ausschließlich digital oder gegebenenfalls übergangsweise auch im Papierformat zu kaufen sein wird, ist nach wie vor offen. In diesem Falle müsste das Papierformat digital auslesbar sein – zum Beispiel über einen QR-Code. Hierzu finden weiterhin Gespräche statt.

Hintergrund des angestrebten digitalen Formats ist unter anderem das Ziel, Daten über Verkehrsströme besser erfassen zu können. Dies kann dabei helfen, die Angebote der Verkehrsverbünde zu optimieren und die Nutzung des Deutschlandtickets zu evaluieren.

Der Bund wird für das Deutschlandticket ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zum Verlustausgleich zur Verfügung stellen – die Länder haben zugesagt, sich in selber Höhe zu beteiligen. Etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen.

Hinzu kommen zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich, die der Bund den Ländern bereits ab 2022 bereitgestellt hat; diese werden jedes Jahr um drei Prozent erhöht. Über die weitere Entwicklung der Regionalisierungsmittel und des Deutschlandtickets für die Zeit ab 2025 wollen Bund und Länder Ende 2024 sprechen.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 31. Januar 2023