Der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2025 stößt bei Gewerkschaften, der Wirtschaft, Vertretern der Jugendarbeit und den Kommunen auf breite Zustimmung. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 15. Juni 2020 über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT Drs. 19/17294, 19/18735) zur Einrichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter deutlich. Dieser sieht vor, dass der Bund in den Jahren 2020 und 2021 jeweils eine Milliarde Euro in das Sondervermögen einzahlt, aus dem den Bundesländern Finanzhilfen für den Ausbau bedarfsgerechter Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden sollen. Die geladenen Sachverständigen bezweifelten jedoch überwiegend, dass die Finanzmittel des Bundes ausreichen werden, damit die Kommunen die nötigen Investitions- und Betriebskosten tragen können. Zudem plädierten sie für eine Offensive, um die benötigten zusätzlichen Erzieher und Betreuer zu gewinnen. Quelle/Weitere Informationen: hib Nr. 615/2020 vom 15. Juni 2020